Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreist, eine Strafgebühr in Höhe von 500.- Baht pro Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen (im Höchstfalle 20.000.- Baht). Außerdem hat die sofortige Ausreise zu erfolgen.
Die nicht rechtzeitige Ausreise – “Overstay“ ist in Thailand keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Eine Person, die in Thailand bei einer Überprüfung durch die Polizei kein gültiges Visum vorweist, kann jederzeit verhaftet und in Abschiebehaft genommen werden.
Spätestens bei der Ausreise muss jeder, der nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ausreist, eine Strafgebühr in Höhe von 500.- Baht pro Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen (im Höchstfalle 20.000.- Baht). Außerdem hat die sofortige Ausreise zu erfolgen.
Kann die betreffende Person die Strafgebühren nicht entrichtet, wird die Geldstrafe gerichtlich angeordnet. Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden, muss die Strafe pro 200 Baht mit einem Tag Gefängnis abgesessen werden muss. Auch bei mittellosen Personen werden diese Gebühren in keinem Falle von der Botschaft übernommen. Nach Absitzen der Strafe wird üblicherweise bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland Abschiebehaft angeordnet. Bei Anordnung einer zwangsweisen Abschiebung sowie bei “Overstay” von mehr als 40 Tagen können zudem längere Wiedereinreisesperren verhängt werden, die bis zu einem Jahr befristet sein können.
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