Damit nicht alles Drunter und Drüber geht (manche Corporationen haben Millionen von Aktionären), müssen gewisse Regeln beachtet werden (siehe Abb. 3, Scanseite 6,7). Eine Corporation gehört grundsätzlich den Aktionären, also den Eigentümern der Aktienanteile. Diese müssen keine US-Bürger sein. Aktionäre besitzen nicht nur einen Teil der Corporation, sie haben pro Stammaktienanteil, außer bei den Vorzugsaktien, auch ein Stimmrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats (Board of Directors).
Damit nicht alles Drunter und Drüber geht (manche Corporationen haben Millionen von Aktionären), müssen gewisse Regeln beachtet werden (siehe Abb. 3, Scanseite 6,7). Eine Corporation gehört grundsätzlich den Aktionären, also den Eigentümern der Aktienanteile. Diese müssen keine US-Bürger sein. Aktionäre besitzen nicht nur einen Teil der Corporation, sie haben pro Stammaktienanteil, außer bei den Vorzugsaktien, auch ein Stimmrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats (Board of Directors).
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Direktoren, die ebenfalls keine US-Bürger sein müssen und von denen einer der Generaldirektor (Chairman of the Board) sein kann. Der Aufsichtsrat ist für die Willensbildung der Corporation verantwortlich, die er durch Aufsichtsratsbeschlüsse (Corporate Resolutions) für die Corporation erstellt und durch den Geschäftsvorstand ausführen lässt. Er ernennt außerdem die Mitglieder (Officers) des Geschäftsvorstandes.
Der Geschäftsvorstand besteht aus dem Präsidenten, COO - Chief Operating Officer, der tatsächlich die Geschäfte führt (also z.B. Sie), aber nicht amtlich gemeldet sein muss, dem Schriftführer/Schatzmeister (Secretary/Treasurer) und beliebig vielen Vizepräsidenten. Die Mitglieder des Geschäftsvorstands müssen ebenfalls keine amerikanischen Staatsbürger sein.
Die Aktionäre einer Corporation kann man aus diesem Grund mit den Wahlberechtigten innerhalb eines demokratischen Staates vergleichen: Partei und Kanzler (Aufsichtsrat) werden vom Volk gewählt und der Kanzler ernennt das Kabinett (Geschäftsvorstand). Bei Unzufriedenheit können Aktionäre allerdings jederzeit den Aufsichtsrat einberufen und einen neuen Aufsichtsrat ernennen!
Damit Sie für Ihre Corporation jedoch nicht eine Menge neuer Mitarbeiter als Funktionsträger einstellen müssen, gründen wir nur in den Staaten eine Corporation, die den Aktienhaltern erlauben, gleichzeitig die verschiedenen Ämter zu halten. Dadurch ist sogar eine „Ein-Mann- Corporation“ möglich: Auch als einziger Aktienhalter können Sie alle sechs Ämter und damit die völlige Kontrolle über Ihre Corporation ausüben.
http://www.aczento.com/rechtsformen-in-den-usa/corporation-inc/wer-kann-eine-corporation-gruenden
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1720 sowie http://www.aczento.com.
Über Aczento Consulting Group:
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