Montag, 23. Juli 2012

Gesetzliche Button-Lösung im Online-Shop: Chancen zur Konversion-Optimierung

Der erste August rückt näher und somit die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung für Web-Shops. Für die meisten Shop-Betreiber ist dies nur ein weiteres juristisches Problem und zusätzlicher technischer Aufwand - verbunden mit dem Risiko auf Abmahnungen. Doch oft ist ein Problem nur eine maskierte Chance. Die Chance nämlich, dass man den Checkout im Shop jetzt intensiv auf Optimierungs-Möglichkeiten hin überprüft und verbessert.

Gesetzliche Button-Lösung im Online-Shop: Chancen zur Konversion-Optimierung
Buttonlösung bietet Chance auf Bestell-Optimierun
Den Ursprung hat die gesetzliche Lösung in den Praktiken unseriöser Abzocker-Seiten, bei denen z.B. Downloads angeboten werden - der User aber ohne Wissen einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Wer liest schon die AGB bevor auf einen, wie auch immer beschriftetem, Button klickt? Was bei solchen Machenschaften bei vielen Web-Kunden bleibt, ist ein ungutes Gefühl Onlinekauf. Und schlußendlich der Weg zum großen Marktpaltz, dem man vertaut.

Die Button-Lösung ist nun da, doch wie am besten umsetzen? Was, wie und wo stehen darf ist einigermaßen klar geregelt. Fragen Sie am besten Ihren Fachanwalt. Dennoch kann man seine Gestaltungsräume nutzen und gleichzeitig den Prozess optimieren. Ist doch der finale Kaufabschluß der bei weitem kritischste Kontrollpunkt in der Qualitätssicherung des gesamten Marketingprozesses. Wer will schon, nach einem langen Weg, hier noch Kunden verlieren?

Schon über die Auswahl der vorgeschriebenen Begriffe sollte man sich Gedanken machen. Welche Button-Begriffe konvertieren besser? Während z.B. laut „Internet World Business“ beim Shop des Anbieters Conrad Elektronik in Splitt-Tests die Begriffe "kostenpflichtig bestellen" gleich gut abschnitten wie der Button-Begriff "kaufen", zeigen andere Webshops dass der Begriff "Kaufen" deutlich besser performt. Doch hier kommt es letztendlich auf den Einzelfall an. Conrad Elektronik ist bekannt und entsprechend vertrauenswürdig. Bei kleineren Shops ohne entsprechenden Vertrauensvorschuss ist der neutrale Begriff „kaufen“ sicher besser aufgehoben.

Die gesetzliche Button-Lösung lässt jedoch noch weitere Spielräume zur Optimierung. So ist es zwar nicht erlaubt etwas anderes auf den abschließenden Bestell-Button zu machen, als die Begriffe „Kaufen“, „kostenpflichtig bestellen“ usw.. Doch für die Farbe des Buttons gibt es bsilang keine Vorschriften.
Wie die meisten Online-Spezialisten wissen, kann z.B. ein grüner Button gegenüber einem roten durchaus ein paar Prozent mehr Abschlüsse bringen. Der rote Button ist zwar auffälliger – doch erscheint er auch gefährlicher. Ein roter Knopf sagt uns aus Erfahrung: „Achtung – überlege es dir gut bevor du mich drückst!“. Bei einem grünen Button agiert man entspannter – ein grüner Knopf hat keine dramatische Konsequenzen. Was in diesem Fall ja auch richtig ist.

Was die Konversionen weiterhin verbessern kann, ist ein Hinweis im vorgeschriebenen, erweiterten Beschreibungstext. Z.B. dass nur noch X Stück dieses Artikels im Lager sind. Das älteste Mittel im Direkt-Marketing! Es ist eine subtile Handlungsaufforderung und gleichzeitig die nützliche Information: Das was wir jetzt anbieten ist nur begrenzt verfügbar...
Auch Trust-Elemente wie z.B. Kundenbewertungen, Garantie-Siegel, Hotline, in den erlaubten Bereichen deutlich größer darzustellen kann untertsützend wirken. Fragen Sie hierzu Ihren Anwalt. Erlaubte Bereiche sind natürlich keinesfalls über oder neben dem Button. Doch im unmittelbar folgenenden Seiten-Fuß sind diese Elemente schon sinnvoll. Diese Elemente geben Sicherheit und bestätigen nochmal dass es die richtige Entscheidung ist, jetzt und hier zu "kaufen".

Grundsätzlich ist die Buttonlösung also durchaus zu begrüßen. Macht sie den Onlinehandel doch ein Stück weit sicherer und vertrauenswürdiger. Eine Shop-Optimierung lohnt sich in diesem Zuge auch. Denn nach wie vor sind Verkäufe, die über den eigenen Shop generiert werden, lukrativer als Verkäufe die über die großen Marktplätze zustande kommen.
Einkaufs- und Marketing-Genossenschaften (wie z.B. im Rasenmäher -Bereich die IRMS - www.irms.de ), aber auch verschiedene Verbände beraten Ihre Mitglieder zu diesen Themen gerne. Oder fragen Sie einfach die Agentur Ihres Vertrauens.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/rasenmaeher-rasentraktor/news/539 sowie http://www.shop.irms.de/.

Über IRMS eG:
Die IRMS eG ist eine genossenschaftliche Kooperation von Gartengeräte-Fachhändlern. Die "Interessengemeinschaft der Rasenmäher- und Motorgeräte-Spezialisten" wurde 1971 im Großraum Stuttgart von etwa 10 Motoristen-Betrieben als Verein gegründet und Anfang der 90iger Jahre in eine Genossenschaft umfirmiert. In der eingetragenen Genossenschaft haben sich seither etwa 300 Forst- und Gartengeräte-Fachhändler aus ganz Deutschland zu einer Einkaufs- und Marketing-Vereinigung zusammengeschlossen. Seit 2008, mit Gründung der Medienabteilung, vertritt die IRMS Ihre lokalen Fachhändler auch im direkten Endkunden-Kontakt mit einem B2C Marktplatz (u.a. auf http://www.shop.irms.de/ )

Pressekontakt:
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