Donnerstag, 31. Juli 2014

Hypnose bei Gewichtsproblemen - Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg

Übergewicht bereitet nicht nur körperliche, sondern auch seelische Probleme. Hypnose bei Dr. Elmar Basse in der Praxis für Hypnose Hamburg kann helfen.

Hypnose bei Gewichtsproblemen - Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg
Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg
Klinische Hypnose bei Dr. Elmar Basse in der Praxis für Hypnose Hamburg kann dabei helfen, Gewichtsprobleme zu bewältigen. Wie allgemein in der psychologischen Behandlung wichtig, ist es laut Elmar Basse auch bei der Hypnosebehandlung von Bedeutung, zwischen den "Tatsachen" und den "Bewertungen" zu unterscheiden:
Dass jemand ein bestimmtes Körpergewicht hat, ist zunächst einmal nur eine Tatsache, erläutert der Hypnosetherapeut Elmar Basse. Allerdings kann sie Folgen haben, so weiß Elmar Basse, z.B. für die eigene Gesundheit, das psychische Wohlbefinden, die soziale Akzeptanz, auch für die Berufsausübung und andere Bereiche mehr.
Elmar Basse: "Diese als negativ empfundenen Folgen lösen aber inneren Stress aus, innere Unzufriedenheit." Das Resultat ist laut dem Hypnosetherapeuten Elmar Basse nicht selten ein Kampf des Seelenlebens gegen den Körper: Wir wünschen uns, schlank zu werden, müssen aber erleben, dass der Körper darauf nicht wie ersehnt reagiert. Auch wenn wir unser Essverhalten verändern, so Elmar Basse, die Nahrungsmenge reduzieren und gesündere Lebensmittel zu uns nehmen, bleibt der Erfolg häufig aus.
Elmar Basse: "Es kann sehr frustrierend sein, zu erleben, dass die eigenen Bemühungen immer wieder scheitern." Nicht fern liegt dann auch der Selbstzweifel, so der Hypnosetherapeut Dr. Elmar Basse, der Zweifel daran, ob man überhaupt fähig sei, einen schlanken Körper zu erlangen, ob nicht alles umsonst sei. Eine solche resignative Haltung verträgt sich aber bei den meisten Menschen nicht mit den als höchst unangenehm empfundenen Folgen des Übergewichts, weiß Elmar Basse, sodass sie nicht selten pendeln zwischen einer resignativen Einstellung und einem heftigen Aufbegehren gegen das zu hohe Gewicht: Ebendaraus ergibt sich ja laut dem Hypnosetherapeuten Elmar Basse auch das immer wieder beobachtbare Verhalten, dass übergewichtige Menschen in den Phasen des inneren Aufbegehrens sich auf die jeweils neueste Diät stürzen, dann aber, wenn der Erfolg sich entweder gar nicht einstellt oder nur vorübergehend, wieder in eine Resignation absacken, die Diät aufgeben, so Elmar Basse, zum bisherigen Essverhalten zurückkehren, dann aber nicht selten feststellen müssen, dass sie jetzt sogar noch mehr zunehmen als früher, weil ihr Körper in der Zeit, in der er weniger Nahrung angeboten bekam, so erklärt Elmar Basse, sich auf diese "Hungerperiode" einstellte und lernte, aus dem verringerten Nahrungsangebot das Maximale herauszuholen, sodass er dies aber auch dann weiterzumachen tendiert, wenn er wieder mehr Nahrung bekommt.
In der klinischen Hypnose wird laut dem Hypnosetherapeuten Dr. Elmar Basse darauf hingearbeitet, nicht den Körper zu etwas zu zwingen, sondern einen inneren Dialog herzustellen. Elmar Basse: "Die Kräfte des Unbewussten sollen dazu angeregt werden, eine innere Umstellung vorzunehmen." Die "Programmierung" von Körper und Seele, sie "bräuchten" etwas, obwohl der Körper eigentlich schon zu viel hat, der innere Kampf, der Stress zur Folge hat, soll aufgelöst werden. Statt den Körper mit den Kräften der Seele zu etwas zu zwingen, sollen laut Elmar Basse beide lernen zusammenzuarbeiten, um das Wunschgewicht erreichen zu können.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/hypnose-hamburg/news/2990 sowie http://www.hypnose-hamburg.biz.

Über Hypnose Hamburg Dr. Elmar Basse:
In der Praxis für Hypnose Hamburg bietet Dr. Elmar Basse seit vielen Jahren klinische Hypnose und Hypnosetherapie an für Themen wie Raucherentwöhnung, Gewicht abnehmen, Bewältigen von Ängsten und Schmerzen und vieles andere mehr. Hypnose ist ein effektives, wissenschaftlich geprüftes Verfahren. Klinische Hypnose, wie Elmar Basse sie anbietet, ist keine Showhypnose, sondern ein Heilverfahren.

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Cordula, Matthias und eine lustige Beerdigung - EDITION digital gratuliert Klaus Möckel zum 80. Geburtstag

Mit einer gedruckten Überraschung gratuliert die in Godern bei Schwerin ansässige EDITION digital ihrem Autor Klaus Möckel zum 80. Geburtstag am 4. August. Sein für ältere wie für jüngere Leser gut geeignetes Kinderbuch „Rache für Opi“ liegt jetzt auch in einer Printversion vor.

Cordula, Matthias und eine lustige Beerdigung - EDITION digital gratuliert Klaus Möckel zum 80. Geburtstag
4 E-Books von Klaus Möckel
Als der elfjährige Matthias merkt, dass sich die Hinterbliebenen seines geliebten Großvaters weniger mit dessen Leben als mit der möglichen Erbschaft beschäftigen, hat er eine grandiose Idee - die ihn etwas später allerdings auch zur schnellen Flucht zwingt. Opa Herbert, der jetzt im Himmel wohnt, hätte wohl seine helle Freude an diesem Plan und an dem Durcheinander der Trauergäste gehabt. Wie sagt doch seine gleichaltrige Cousine Cordula eingangs der ebenso vergnüglichen wie nachdenklichen Geschichte: „Später gefällt's dir vielleicht.“ Schließlich hat Cordula so ihre Erfahrungen mit Beerdigungen. Wie die Geburtstagsüberraschung „Rache für Opi“ liegen „Bäckerbrot und Bergkristall“ und „Kneli, das schreckliche Weihnachtsmonster“ ebenfalls als gedruckte Bücher vor. Ansonsten kann das Gesamtwerk des in Berlin lebenden Autors unter www.ddrautoren.de, bei Weltbild, Apple, Google und Amazon als E-Books erworben werden – insgesamt 43 Titel mit rund 9 000 Seiten.

Klaus Möckel, der am 4. August 1934 im sächsischen Kirchberg geboren wurde, erlernte zunächst den Beruf eines Werkzeugschlossers, studierte später in Leipzig Romanistik und arbeitete anschließend als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Jena. Danach war er als Lektor für romanische Literatur in Berlin tätig. Beim Verlag Volk und Welt machte er sich bald einen Namen als Herausgeber, Übersetzer und Nachdichter vor allem moderner französischer Dichter. Seine 1963 veröffentlichte Dissertation hatte Möckel über den Autor des Kleinen Prinzen geschrieben: „Die Rolle der bürgerlichen Gesellschaft bei der Herausbildung von Antoine de Saint-Exupérys Weltanschauung“. Seit 1969 arbeitet der Schriftsteller, Herausgeber und Übersetzer als freier Autor. Seither veröffentlichte er 48 Bücher: Spannende Krimis, anspruchsvolle Science-Fiction-Bücher, sehr gut recherchierte historische Romane, einfühlsame Lebensberichte und wunderschöne Kinderbücher, darunter Erfolgstitel wie „Hoffnung für Dan“ und „Die Gespielinnen des Königs“ sowie die literarischen Vorlagen für die Polizeiruf-110-Folgen „Drei Flaschen Tokaier“ und „Variante Tramper“. Hinzu kommen 14 Herausgaben und 19 Übersetzungen aus dem Französischen, Spanischen und Russischen. Möckel arbeitete häufig, vor allem bei Übersetzungen, mit seiner Frau Aljonna Möckel zusammen und verfasste gemeinsam mit ihr unter dem Pseudonym Nikolai Bachnow mehrere Fortsetzungsbände zu den Märchenromanen Alexander Wolkows wie „Die unsichtbaren Fürsten“ und „Der Hexer aus dem Kupferwald“.

Die vor knapp 20 Jahren von Gisela und Sören Pekrul gegründete EDITION digital hat sich seit 2011 verstärkt dem E-Book verschrieben. Wie Verlagschefin Gisela Pekrul erläuterte, bestehe der Vorteil der E-Books vor allem darin, dass man immer ausreichend Lektüre bei sich habe, die Schrift vergrößern und sich mit manchen Geräten die Bücher sogar vorlesen lassen könne. Außerdem seien digitale Bücher oft preiswerter als gedruckte. Als sein erstes digitales Erzeugnis hatte der Verlag 1994 die CD-ROM „Mecklenburg-Vorpommern digital“ herausgebracht. Als erstes tatsächliches E-Book legte EDITION digital zur Leipziger Buchmesse 2011 „Schloss Karnitten“ von Manfred Kubowsky vor. Insgesamt umfasst das E-Book-Programm 460 Titel (Stand Juli 2014) von 100 DDR- und anderen Autoren, wie Wolfgang Held, C. U. Wiesner, Wolfgang Schreyer und Erik Neutsch sowie den Sience-Fiction-Autoren Carlos Rasch und Karsten Kruschel. Nachzulesen ist das Gesamtprogramm unter www.ddrautoren.de. Jährlich erscheinen rund 200 E-Books neu, so als Nächstes zu Ehren von dessen ersten Todestag am 20. August das Gesamtwerk des großen DDR-Schriftstellers Erik Neutsch, darunter sein mit Manfred Krug in der Hauptrolle verfilmter Erfolgsroman „Spur der Steine“ (Erscheinungsjahr 1964).

Titelbilder können Sie unter http://www.ddrautoren.de/presse.htm herunterladen.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/edition-digital/news/2989 sowie http://www.ddrautoren.de/Moeckel/moeckel.htm.

Über EDITION digital Pekrul & Sohn Gbr:
EDITION digital wurde 1994 gegründet und gibt neben E-Books Bücher über Mecklenburg-Vorpommern und von Autoren aus dem Bundesland heraus. Ein weiterer Schwerpunkt sind Grafiken und Beschreibungen von historischen Handwerks- und Berufszeichen.

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Montag, 28. Juli 2014

Etiketten „Made in Germany“ für Uhren und Schmuck

Ident-Spezialist Ferdinand Eisele bietet mit „eXtra4“ individuelle Lösungen für Etikettiersysteme und Etiketten in der Schmuck- und Uhrenbranche

Etiketten „Made in Germany“ für Uhren und Schmuck
Metall-Uhrband-Umleger von eXtra4 Ferdinand Eisele
Birkenfeld 08.07.2014. Etiketten für Schmuck und Uhren in ihrer ganzen Vielfalt bilden das Produktspektrum von „eXtra4“, einer eingetragenen Marke der Ferdinand Eisele GmbH. Das Unternehmen mit Sitz in Birkenfeld bei Pforzheim ist seit seiner Gründung 1931 durch die für den Standort typische Schmuckindustrie geprägt. Den ursprünglichen Kern des Produktprogramms stellen deshalb Etiketten: Ob Ring-Etiketten, Schlaufen-Etiketten oder Ketten-Etiketten, Etiketten für Ohrringe und Nadeln, Perlen-Etiketten oder Etiketten für Uhren, selbst Etiketten für Brillen - für die ganze Warenpalette finden Goldschmiede, Juweliere, Schmuck-Großhändler und -Hersteller bei „extra4“ die passende Art der Auszeichnung.
Durch die enge Verknüpfung der Etikettenproduktion mit elektronischen Technologien zum Beschriften und Lesen von Etiketten hat sich Ferdinand Eisele aber auch über Jahrzehnte hinweg fundiertes Knowhow auf den Gebieten Hardware und Software erarbeitet. Marktumfassendes Wissen bei Druckern und Scannern sowie das im eigenen Hause entwickelte Etiketten-Druckprogramm eXtra4 mit dem einem Software-Hersteller entsprechenden Angebot an Service und Support machen das Unternehmen für Partner aus den Bereichen Schmuck, Uhren und Optik zum brancheninternen Spezialisten in Sachen Identifikationstechnik.
Deshalb hat man bei Ferdinand Eisele auch bereits seit über 10 Jahren die Hand am Puls der Entwicklung im Bereich RFID und beschäftigt sich mit der Umsetzung dieser Technologie für die Branche. Unter dem Label „smaRT))connect“ konnte man jüngst auf der JGF in Freiburg ein speziell für Juweliere im HighClass-Bereich entwickeltes RFID-System vorstellen.
Neben der kontinuierlichen Beobachtung und Begleitung des technischen Fortschritts im Bereich Identifikation und Warenauszeichung bleibt das Entwickeln neuer Etiketten eine der zentralen Herausforderungen für das Unternehmen. Als aktuelles Beispiel mag hier ein unlängst für den Deutschen Schmuck- und Uhrenverband, DSU, entwickeltes Etikett stehen:
Unter der Ägide von DSU will sich eine Gruppe deutscher Uhrenhersteller gemeinsam mit dem Siegel „Made in Germany“ als Qualitätsmerkmal profilieren und trotzdem individuell unter dem Eigennamen präsentieren. Zusätzliche Herausforderung dabei: alle Uhren besitzen ein Metallarmband, d.h. eine Lasche zum Befestigen des Etiketts mit einer Schlaufe, wie bei Leder-Armbändern üblich, steht nicht zur Verfügung.
Die traditionelle Lösung für ein derartiges Qualitätssiegel ist bislang ein Etiketten-Umleger. Er wird aus mit Aluminiumfolie kaschiertem Papier hergestellt, ist also biegsam und lässt sich leicht, ohne Hilfsmittel wie Schlaufe, Faden oder Klebstoff, anbringen. Diese Möglichkeit scheidet in heutiger Zeit aber völlig aus, da derartiges Material aus Umweltgesichtspunkten grundsätzlich nicht mehr hergestellt wird.
Die Spezialisten von eXtra4 bei Ferdinand Eisele entwerfen also ein völlig neues Etikett, nun aus selbstklebendem Material. Durch raffiniert kombinierte Stanzlinien und Klebeflächen lässt es sich von Hand problemlos so übereinander falten, dass lediglich der Verschlussbereich haftet. Ohne Klebstoffkontakt mit der Ware kann das Etikett so um das Metallband gelegt und geschlossen werden.
Die Schauseite des modernen Umlegers trägt das 3-farbig gedruckte Made-in-Germany-Logo der Gemeinschaftsaktion, in das jeder einzelne Hersteller seinen Namen je nach Bedarf - auch in kleiner Auflage - via Digitaldruck einfügen lassen kann.
Mehr über Etiketten, Software und Hardware von „eXtra4“ unter www.extra4.com


Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/ferdinand-eisele-gmbh/news/2988 sowie http://www.extra4.com.

Über Ferdinand Eisele GmbH:
Ferdinand Eisele ist seit seiner Gründung 1931 durch die für den Standort Pforzheim typische Schmuckindustrie geprägt. Den ursprünglichen Kern des Produktprogramms bildet deshalb eine Vielfalt von Etiketten zur Auszeichnung von Schmuck und Uhren. Parallel dazu entwickelte sich für Anwender aus Industrie und Handel anderer Branchen eine breite Palette an Etiketten, wie Typenschilder, Versand-Etiketten, Verpackungs-Aufkleber etc.
Extras ergänzen das das Etikett, zum umfassenden Etikettiersystem: Hardware, wie Thermotransferdrucker und Barcode-Scanner sowie Etikettendruck-Software.
Ferdinand Eisele bündelt seine Leistungen für die Schmuck- und Uhren-Branche unter dem Label "extra4 Labelling Systems", speziell für RFID-Lösungen dort unter der Marke "smaRT))-inventory" sowie unter dem Label "extra4 Identification Systems" für Industrie und Handel anderer Branchen.

Pressekontakt:
Ferdinand Eisele GmbH
Susanne Schickel
Eisenacher Strasse 10/2
75217 Birkenfeld
Deutschland
07231/94790
susanne@extra4.com
http://www.extra4.com

Hypnose bei Panikstörung - Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg

Die bei einer Panikstörung auftretenden Panikattacken können zu erheblichem Leidensdruck führen. Hypnose bei Dr. Elmar Basse in der Praxis für Hypnose Hamburg ist eine wirkungsvolle Behandlungsmöglichkeit.

Hypnose bei Panikstörung - Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg
Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg
Panikstörungen lassen sich mit Hypnose behandeln, erklärt Dr. Elmar Basse, der Inhaber der Praxis für Hypnose Hamburg. Panikstörungen sind laut Elmar Basse dadurch gekennzeichnet, dass die Betroffenen unter wiederholt auftretenden Panikattacken leiden. Für Panikattacken ist unter anderem kennzeichnend, so erklärt der Hypnosetherapeut Elmar Basse, dass scheinbar wie aus dem Nichts entstehend Anfälle von großem innerem und äußerem Stress, von hoher innerer und äußerer Anspannung auftreten. Elmar Basse: "Die Betroffenen erleiden nicht selten einen Kontrollverlust." Subjektiv werden diese Panikattacken laut dem Hypnosetherapeuten Elmar Basse nicht selten als eine Art von Alarmzustand beschrieben, der ganze Organismus scheint aus dem Gleichgewicht zu geraten.
Elmar Basse: "Körperliche Symptome sind u.a. Atemnot, Zittern, Schwindelanfälle, erhöhte Muskelspannung, Herzrasen, erhöhter Puls, Schweißausbrüche und anderes mehr." Auf der mentalen Ebene herrscht, so Elmar Basse, oft ein Gedankenrasen vor, nicht selten ist das Rasen der Gedanken so stark, dass für die Betroffenen nicht einmal mehr wahrnehmbar und beschreibbar ist, was gerade in ihnen vorgeht.
Treten diese Panikattacken wiederholt auf - was eben für die Panikstörung signifikant ist -, so drohen die Betroffenen, erklärt der Hypnosetherapeut Elmar Basse, in einer ständigen Erwartungsspannung und -angst zu sein: Sie befürchten, nahezu jederzeit könne die nächste Panikattacke auftreten. Infolgedessen kann ihr innerer Alarmzustand chronisch werden. Elmar Basse: "Sie sind mit einem Teil ihrer Psyche und ihres ganzen Organismus immerzu auf der Hut vor dem, was womöglich geschehen könnte." Sie verlieren den natürlichen Bezug zu Körper und Geist, beidem misstrauen sie mehr und mehr.
Der "normale", "gesunde" Mensch macht sich, so erklärt der Hypnosetherapeut Elmar Basse, typischerweise über seine Gesundheit und sein Befinden keine größeren Gedanken. Es gibt theoretische Ansätze, welche die Gesundheit geradezu negativ definieren - man sei gesund, wenn man nicht krank ist, d.h., wenn man nicht unter krankheitsbedingten Symptomen leide. Elmar Basse: "Tatsächlich macht uns das Symptom ja auch erst wirklich aufmerksam auf unseren Zustand." Den Kopf und seine Befindlichkeiten nehmen wir beispielsweise dann besonders wahr, wenn wir Kopfschmerzen haben, die Zähne dann, wenn wir Zahnschmerzen haben. Wir bemühen uns dann darum, so erklärt der Hypnosetherapeut Elmar Basse, dass die Schmerzen weggehen. Und wenn sie schließlich weggegangen sind, dann fühlen wir uns auch im Allgemeinen wieder gesund. Vielleicht, und nicht selten sogar dann, wenn die Symptome hartnäckig oder gravierend waren, machen wir uns auch nach deren Abklingen unsere Gedanken über die Ursachen der Symptome, weil wir glauben, dass wir sie beherrschen könnten, wenn wir sie verstehen würden.
Für die Panikstörung ist aber laut dem Hypnosetherapeuten Elmar Basse nicht zuletzt dies das Belastende, dass es den Betroffenen so schwerfällt, sich einen Reim auf sie zu machen, sie zu verstehen und zu beherrschen. Elmar Basse: "Sie können mit der Panikattacke nicht einfach innerlich abschließen, wenn sie vorüber ist, weil sie ja allem Anschein nach jederzeit wieder auftreten könnte."
Der bewusste Verstand sieht sich demzufolge von der Panikstörung überfordert, meint der Hypnosetherapeut Elmar Basse. Der bewusste Verstand arbeitet sich an etwas ab, das sich seinem Zugriff entzieht, ihn vielmehr sogar an der Nase herumzuführen scheint. Die Betroffenen haben laut Elmar Basse nicht selten das Gefühl, dass etwas mit ihnen geschieht, statt dass sie es lenken könnten. In dieser Situation kann es, so der Hypnosetherapeut Elmar Basse, hilfreich sein, aus der Not gewissermaßen ein Tugend zu machen, die Sprache des Symptoms ernst zu nehmen, nämlich als Sprache des Unbewussten, und mit ihm in einen Dialog zu treten. Der Weg dorthin kann die Hypnose sein, wie Dr. Elmar Basse sie in seiner Praxis für Hypnose Hamburg anbietet.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/hypnose-hamburg/news/2987 sowie http://www.hypnose-hamburg.biz.

Über Hypnose Hamburg Dr. Elmar Basse:
In der Praxis für Hypnose Hamburg bietet Dr. Elmar Basse seit vielen Jahren klinische Hypnose und Hypnosetherapie an für Themen wie Raucherentwöhnung, Gewicht abnehmen, Bewältigen von Ängsten und Schmerzen und vieles andere mehr. Hypnose ist ein effektives, wissenschaftlich geprüftes Verfahren. Klinische Hypnose, wie Elmar Basse sie anbietet, ist keine Showhypnose, sondern ein Heilverfahren.

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Freitag, 25. Juli 2014

Yogasocken Vielfalt: Pilates Socken und Zehensocken für Yoga und Alltag

Yoga ist in den letzten Jahrzehnten immer beliebter geworden. Nahezu jedes Fitnessstudio wartet in der Zwischenzeit mit einem speziellen Yogaprogramm auf. Was Yoga ist und was es leisten kann - darüber sind sich viele Sportler, Fitnessprofis und Personaltrainer inzwischen einig.

Yogasocken Vielfalt: Pilates Socken und Zehensocken für Yoga und Alltag
yogiSox® Yogasocken Marathon TS ultralite
Yoga ist in den letzten Jahrzehnten immer beliebter geworden. Nahezu jedes Fitnessstudio wartet in der Zwischenzeit mit einem speziellen Yogaprogramm auf. Was Yoga ist und was es leisten kann - darüber sind sich viele Sportler, Fitnessprofis und Personaltrainer inzwischen einig. Über die Ausrüstung, die in vielerlei unterstützend wirken kann, wird im Allgemeinen eher wenig berichtet. Letzten Endes arbeitet man beim Yoga ja fast ausschließlich mit dem Körper selbst. Es gibt jedoch einige Hilfsmittel, die wirklich nützlich sind. Dazu zählen zum Beispiel auch die sogenannten Yogasocken. Wenn Sie vorhaben, sich Yogasocken, Pilates Socken oder Zehensocken anzuschaffen, sollten Sie vorab einige Dinge beachten.

Welche Vorteile bieten spezielle Yogasocken gegenüber herkömmlichen Socken?

Yogaübungen werden normalerweise komplett ohne Schuhwerk und ohne Socken ausgeführt. Das hat mehrere Gründe. Im Gegensatz zu vielen anderen Sportarten wird Yoga nicht auf der Straße und nicht auf einem Spielfeld, sondern auf einem beschränkten Raum auf dem Boden bewerkstelligt. Im Grunde ist es also gar nicht notwendig, einen Schuh mit einer festen Sohle zu tragen. Dieser wäre völlig überflüssig und würde den Bewegungsablauf des Fußgelenks nur einschränken. Darüber hinaus ist es beim Yoga ausgesprochen wichtig, das der Boden vollumfänglich gespürt wird. Dies ist nur möglich, wenn die ganze Fußsohle einen direkten und vollen Kontakt mit dem Boden hat. Es kann so ein ganz anderes Bewusstsein als mit Sportschuhen hergestellt werden. Letzten Endes verlaufen an den Füßen etliche Energiepunkte, die barfuß wesentlich besser stimuliert werden können als mit Schuhen und Socken. Idealerweise trägt man beim Yoga als weder Schuhe noch Socken. Leider ist dies im Fitness- oder Yogaraum nicht immer möglich. Schließlich gilt das Barfußlaufen in Sporträumen generell als sehr unhygienisch, da der Boden und selbst die Matten natürlich regelmäßig von mehreren Menschen benutzt werden. Darüber hinaus kann es im Winter in Bodennähe manchmal auch in gut geheizten Räumen sehr kalt werden. Aus diesem Grund tragen viele Yogaanhänger während des Yokakursen normale Socken. Diese warten aber meist mit dem Problem auf, dass sich die Füße nicht richtig spreizen lassen. Zudem neigen sie zum Rutschen und verhindern so den guten Halt während den Übungen. Spezielle Yogasocken können hier in vielerlei Hinsicht Abhilfe verschaffen.

Yogasocken gibt es in verschiedenen Ausführungen

Yogasocken sind entweder als Zehensocken konzipiert oder warten mit großzügigen Ausschnitten ähnlich einer Sandale im Zehen- und Fersenbereich auf. So können die Zehen während der Übungen ohne Einschränkungen gespreizt werden. Darüber hinaus verfügen Yogasocken meist über eine Sohle, die ein Rutschen verhindern soll. Unter Umständen können auch geeignete Pilates Socken für das Yoga verwendet werden.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.yogabox.de.

Über yogabox vertriebs Ltd.:
Der Webshop Yogabox ist ein Angebot des Unternehmens yogabox europe Ltd., das seine deutsche Niederlassung in Hilden (Nordrhein-Westfalen) hat. Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit ist der Vertrieb von einer großen Auswahl an Yoga-Artikeln über den Onlineshop, ein Teil der Artikel wird exklusiv für Yogabox produziert.

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40625 Düsseldorf
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10 Jahre plasmaNorm®-Technologie. Luftreinigung in seiner effektivsten Form

Recke, 25. Juli 2014. Im Herbst 2014 feiert die CIP International, Gesellschaft für copyrights, intellectual properties Marketing und R&D mbH ein herausragendes Jubiläum: Das 10jährige Bestehen der plasmaNorm®-Technologie.

Manfred H. Langner, Entwickler und Schutzrechteinhaber der plasmaNorm®-Technologie hat das System innerhalb von 10 Jahren zu Weltruhm geführt. In Zusammenarbeit mit renommierten Instituten (z.B. Ruhruniversität Bochum) und unabhängigen Laboren ist es ihm gelungen Geruchsbelästigungen und Schadstoffe in der Luft auf einzigartige Weise in allen Lebensbereichen zu beseitigen.

10 Jahre plasmaNorm®-Technologie. Luftreinigung in seiner effektivsten Form
Die Entwicklung des plasmaNorm Filters
Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gestalten das Leben effizienter

Die plasmaNorm®-Technologie wird heute in vielen Bereichen mit großem Erfolg eingesetzt. In Privathaushalten, in der Gastronomie und in der Industrie. Zudem gibt es weitere spezielle Anwendungsfelder. Hier werden plasmaNorm®-Komponenten auf ganz bestimmte Anforderungen hin kombiniert.

Luftreinigung für Wohnungen, Ein- und Mehrfamilien- und Fertighäuser

Allergiker, Asthmatiker und Besitzer von Chloranisol belasteten Fertighäusern können aufatmen - Geruchsbelastungen verschwinden. Die Raumluftreinigung erfolgt im wirtschaftlichen Umluftverfahren und ermöglicht eine erhebliche Reduzierung von Staub, Pollen, Keimen, Viren, Qualm und unangenehmen Gerüchen. Die Umluft-Leistung lässt sich nach Bedarf regeln. Ein behagliches Raumklima, beste Atemluft, Sicherheit vor Keimen und gesundheitsbelastenden Stoffen, wie Viren, Bakterien und Pollen sind die Folge. Der sehr leise EC-Lüfter und seine Energieeffizienz sind ideal.

Die plasmaNorm®-Technologie reinigt seit 10 Jahren die Luft auf einzigartige Weise

Mit unerreichter Effektivität. Hier gilt es, die richtigen Verfahrenskomponenten zusammen zu stellen. Alle Verfahrensteile werden auf das Ziel bezogen angepasst. Mit unerreichter Effizienz. Die ausgewählten Technologiebestandteile sind optimiert. Waschbare Vorfilter, eine leistungsfähige Plasmaelektrodenkonstruktion mit ausreichender Kontaktzeit wird kostengünstig mit designten und abgestimmten Adsorbenzien für den Dauerbetrieb ausgelegt. Mit unerreichter Nachhaltigkeit durch Regenerierbarkeit der Vorfilter durch Wäsche, mechanischer und chemischer Resistenz der plasmaNorm®-Elektroden. Mit unerreicht niedrigen Betriebskosten, weg vom kurzlebigen Wechselfilter, hin zum kontinuierlichen Dauerfilter. Mit unerreicht positiver Ökobilanz, die plasmaNorm®-Systembauteile werden nur einmal produziert und als Dauerfiltermedium eingesetzt.

Die plasmaNorm®-Technologie trägt zur positiven Ökobilanz bei

Allein durch den Wegfall der ständig auszutauschenden Aktivkohle bei z.B. herkömmlich betriebenen Dunstabzugshauben entsteht eine beachtliche Ressourcenschonung. Denn hier werden durch den einmaligen Einsatz des plasmaNorm®-Filters keine wiederholten Beschaffungs-, Herstellungs- und Entsorgungskosten generiert. Nahezu sämtliche Bauteile bestehen aus wiederverwendbarem Metall und sind CE-Richtlinien konform und recyclebar. Die durchgängige Auslegung der plasmaNorm®-Technologie für geringe Einbau-Druckverluste mindern tagtäglich den Energieverbrauch.

Die plasmaNorm®-Technologie steuert eine kontrollierte Wohnraumbelüftung

Manfred H. Langner und sein Forschungsteam folgen dem Trend der Zeit. Energiesparhäuser, Effizienzhäuser, Nullenergiehäuser, Plusenergiehäuser, Passivhäuser. Alle Häusertypen zeichnen eine kontrollierte Wohnraumbelüftung aus. Die gesellschaftlichen Ziele sind mit der plasmaNorm®-Technologie bereits heute realisierbar und führen zu besserer Energieeffizienz und Energieeffektivität. Die Anwendung der plasmaNorm®-Technologie führt zur Verbrauchsminimierung von Strom, Wasser und Luft. Damit wird dem Qualitätsanspruch an die Lastfreiheit der Luft, Behaglichkeit und Zugfreiheit Rechnung getragen.

Mit der plasmaNorm®-Technologie ausgestattete Dunsthauben befreien die Luft von Kochgerüchen, Tabakrauch und Lösemitteln

Bei allen Energiesparkonzepten ist die Ableitung der Küchendünste nach draußen Tabu. Küchenluft hat den höchsten Wärme- und Feuchtigkeitsgehalt aller Raumluftquellen im Haus oder in einer Wohnung. Um diesen Umstand Energie einsparend zu nutzen oder auch die Vorteile einer offenen Küche genießen zu können, ist eine effektive Küchenluftbehandlung im Umluftverfahren Voraussetzung. Das beginnt mit einer möglichst vollständigen Dunsterfassung, z.B. einer exzellenten Dunsthaube oder einer down-draft Luftführung. Diese Luft kann anschließend im plasmaNorm®-Behandlungsmodul so aufbereitet werden, dass Gerüche, aber auch Keime, Viren, Bakterien und Allergene dauerhaft und rückstandsfrei aus dem Luftstrom entfernt werden. Tröpfchen aus Wasserdampf werden im hydroSorp®-Abscheider aufgenommen und über einen längeren Zeitraum als relative Luftfeuchtigkeit wieder abgegeben. Der Energieinhalt der Luft bleibt erhalten und kann in andere Räume verteilt werden. Sollte es durch anhaltende Koch- und Bratvorgänge in der Küche zwischenzeitlich zu warm werden, wird eine Stoßlüftung durch weites, aber kurzzeitiges Fenster öffnen empfohlen. Da die Küchenluft auch den größten Volumenanteil bei Umluftverfahren hat, ist eine Wiedereinleitung in die Räume möglichst zugfrei zu gestalten. Das geschieht üblicherweise über großflächige unten angebrachte Quellauslässe.

Die plasmaNorm®-Zuluft- und Umluftfilter sorgen für kontrollierte Wohnraumbelüftung

Gerüche von innen (Küche, Klebe- oder Malergerüche, etc.) und außen (z. B. Gerüche aus Landwirtschaft, Klärwerken, Biogasanlagen, od. ähnl.), aber auch Keim- oder Virenbelastungen (z. B. Grippeviren von Mitbewohnern) beseitigt plasmaNorm zuverlässig, rückstandsfrei, effektiv, effizient und nachhaltig. Vorfilter des Systems können, je nach Art, vielfach gewaschen oder ersetzt werden. Die nachfolgenden Stufen sind Dauereinrichtungen, die nicht gewechselt werden müssen, wenngleich die gelegentliche Kontrolle und Reinigung (mind. einmal jährlich durch einen Fachmann) niemals schadet. Nach dem Vorfilter wird über 3D Elektroden ein atmosphärisches Raumplasma erzeugt, das molekulare, insbesondere gasförmige Kohlenstoffverbindungen, in seine Bestandteile zersetzt und so die Schadinhaltstoffe beseitigt. Der Hochleistungs-Adsorber sorPan® wird in Synergie mit dem Plasma zum Katalysator und ist ebenfalls eine Dauerinstallation. Dadurch entstehen die hohen Wirkungsgrade, langen Standzeiten der Komponenten und die niedrigen Betriebskosten.



Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/cip-international/news/2985 sowie http://www.plasmanorm.de.

Über CIP International ges. für copyrights, intellectual properties marketing, r & d mbH:
Manfred H. Langner und ein Team von Wissenschaftlern variieren die pN Technologie für ständig neue Anwendungsmöglichkeiten. Die Einsatzmöglichkeiten sind unbegrenzt. Langner ist Inhaber der Schutz-und Patentrechte. Lizenzrechte werden an interessierte Partner individuell vergeben.

Pressekontakt:
ProjektMarketing
Peter Vennebusch
Holtkampstraße 47b
32257 Bünde
Deutschland
05223 6589171
vennebusch@projekt-marketing.info
http://www.projekt-marketing.info

ambiente&object setzt neue Maßstäbe mit dem Büromöbelkonfigurator

Der Innovationszug des Mühlhauseners Büro- & Objecteinrichters
ambiente&object geht weiter.
Mit einem einzigartigen Onlineplattform-Konzept unter markenbüromöbel.de
werden auch jene Arbeitswelten wahr, die sonst nur im stationären
Fachhandel zu beziehen sind.

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Wagner Bürostuhl bei markenbüromöbel.de
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Fachhandel zu beziehen sind.
Ein innovativer Büromöbelkonfigurator erstellt je nach Kundenwunsch die
passenden Büromöbel mit allen technischen Varianten, Farben, Materialien
oder weiteren ergonomisch perfekten Ausstattungsmerkmalen. So können
unter anderem folgende Parameter individuell bei Bürodrehstühlen
hinzugefügt werden: Sitzhöheneinstellung per Sicherheitsgaslift
(TÜV-geprüft), einstellbare Lendenwirbelstütze, gepolsterte Armlehnen,
die stufenlos höhen- und seitenverstellbar sind oder
Sitzneigeverstellungen.
Es ist bei den Artikeln im Konfigurator auch die schier unendliche Stoff
und Farbauswahl hinterlegt die der jeweilige Hersteller anbietet.

Als weiteres Highlight bietet der Konfigurator die Möglichkeit sich das
erstellte Produkt in mit seiner Variantenvielfalt in 3 Ansicht anzeigen
zu lassen und dies immer mit der aktuell konfigurierten
Preisdarstellung. So hat der Onlinekäufer den kompletten
Kostenüberblick. Die Produkte reichen dabei von der klassischen
Büroeinrichtung, modernen Büroausstattung bis zu Designmöbeln, die eine
maßgeschneiderte Büro-Architektur schaffen, die die Produktivität und
das Wohlbefinden des Nutzers optimal verbindet.

Bereits 10 namhafte Hersteller wie Köhl, Comforto, Martin Stoll,
Grammer, Viasit, Wiesner Hager, Girsberger, Wagner, L&C Stendal und
Assmann sind im Onlinekonfigurator hinterlegt. Natürlich ist die
Büromöbelpalette nicht erschöpft, nach und nach wird durch Hinzunahme
weiterer Hersteller der Shop markenbüromöbel.de immer weiter ausgebaut.
ambiente&object bietet Ihnen gern die Möglichkeit , sich auch persönlich
von der hohen Qualität und Vielfalt unserer Büromöbel zu überzeugen und
diese zu erleben. Wir sind Ihr Spezialist seit über 14 Jahren für
moderne Büroeinrichtungen und bieten Ihnen die passenden Produkte, um
Ihre Arbeitsabläufe noch weiter zu optimieren. Lassen Sie sich
inspirieren und besuchen Sie unseren Showroom mit über 500qm
Ausstellungsfläche.

Alle Fragen rund um das Thema Büromöbel, Büroausstattung, Produkte oder
Onlinebestellungen beantworten wir sehr gerne persönlich, per Telefon
oder per Email.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.markenbueromoebel.de.

Über ambiente&object GmbH - markenbüromöbel.de:
Wir bieten unseren Kunden nicht nur die Beschaffung von renomierte Markenbüromöbeln sonder das gesammte Servicepaket von der Beratung über die Planung bis hin zur Lieferung und Montage.

Pressekontakt:
Demixo
Michael Bengardt
Nymphenburgstr. 23
40625 Düsseldorf
Deutschland
+49 (0)211 36182147
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Notrufsysteme und Pflege – Kommunikation trotz räumlicher Trennung für eine optimale Versorgung

Wenn pflegebedürftige, ältere oder erkrankte Menschen zuhause oder in pflegenden Einrichtungen versorgt werden, ist es in der Regel nicht zu bewerkstelligen, dass jemand rund um die Uhr bei den jeweiligen Personen anwesend ist.

Notrufsysteme und Pflege – Kommunikation trotz räumlicher Trennung für eine optimale Versorgung
Eldat Pflegeruf-Set
Die Versorgung von Senioren, oder erkrankten Menschen umfasst viele Tätigkeiten und ist körperlich und psychisch anstrengend. Notwendigerweise ist die pflegende Person öfter unterwegs und/oder benötigt auch immer wieder Auszeiten für sich selbst.

Was passiert aber, wenn genau in dieser Situation ein Notfall eintritt, oder die jeweilige Person auf sich aufmerksam machen muss und wegen der räumlichen Trennung dazu nicht in der Lage ist?

Für alle Beteiligten gehört eine „Kommunikation“ trotz räumlicher Trennung zu einer optimalen Versorgung dazu. Gerade wenn man sich außer Hörweite befindet, braucht das pflegende Personal und/oder die jeweiligen Angehörigen das Wissen, dass sie ein Notruf jederzeit erreicht. Mit einem Kommunikationssystem, das auch außerhalb der Hörweite Sicherheit bietet, können Betreuer anderen Arbeiten ungestört nachgehen und können sich auch ohne schlechtes Gewissen eine ruhige Auszeit nehmen.

Für diesen Fall gibt es verschiedene Notrufsysteme, die den Bedürfnissen des pflegenden Personals und den zu betreuenden Personen angepasst sind. Diese Notrufsysteme bestehen aus zwei Komponenten. Der Sender wird bei den zu versorgenden Personen installiert und der Empfänger verbleibt bei der pflegenden Person. Durch Drücken einer Taste am Sender oder optische Reize, wird der Notruf aktiviert und kann innerhalb der Wohnung oder des Hause empfangen werden.

Wir bieten in unserem Produktsortiment verschiedene Notrufgeräte, die mit verstellbarer Lautstärke ausgestattet sind und durch ihre Funktionsweise für verschiedenen Versorgungssituationen eingesetzt werden können.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.rcs-pro.de.

Über RCS Pro GmbH :
RCS Pro ist eine Fachhandelsfirma für Hilfsmittel rund um Pflege, Rehabilitation und Ernährung.
Wir sind ein Unternehmen, angesiedelt in der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens, gegründet als Tochterunternehmens eines lokalen Sanitätshauses, und haben mittlerweile auf einer Lagerfläche von über 1.000m² ein Unternehmen aufgebaut, das Kunden in Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz und den Beneluxländern beliefert.

Pressekontakt:
Demixo
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40625 Düsseldorf
Deutschland
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Aczento.com - Gründung einer Mini GmbH / UG

Mit der Übernahme einer von uns gegründeten Vorratsgesellschaft ersparen Sie sich den gesamten Gründungsaufwand und starten direkt mit Ihrem Unternehmen – im Eilfall schon innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sofort alle Verträge mit Ihren Geschäftspartnern wirksam abschließen.
Die Aczento Consulting Group ist ein Spezialanbieter für Firmengründungen und ist Ihr professioneller Partner für den schnellen, sicheren und unkomplizierten Geschäftsbeginn mit einer so genannten „1-Euro-GmbH“ (im Amtsdeutsch Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genannt).

Mit der Übernahme einer von uns gegründeten Vorratsgesellschaft ersparen Sie sich den gesamten Gründungsaufwand und starten direkt mit Ihrem Unternehmen – im Eilfall schon innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sofort alle Verträge mit Ihren Geschäftspartnern wirksam abschließen.

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung – in 3 Schritten zum eigenen Unternehmen:

1. Schritt Rufen Sie uns einfach an, oder schicken Sie uns eine Email oder direkt den ausgefüllten Fragebogen und wir reservieren Ihnen sofort kostenfrei und unverbindlich eine „1-Euro-GmbH-Vorratsgesellschaft“. Damit wir den notwendigen Kauf- und Abtretungsvertrag vorbereiten können benötigen wir die verbindliche Auftragsbestätigung sowie den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zurück. Beides können Sie uns per Fax schicken oder aber die Auftragsbestätigung per Fax und den Fragebogen vorab per Email senden. Damit haben wir bereits alle Daten, die zur Abwicklung der Übernahme erforderlich sind.

2. Schritt Wir stimmen mit Ihnen die Modalitäten zur Zahlung des Kaufpreises ab. Diese müssen vor der Beurkundung geklärt sein. Bei der Kaufpreiszahlung haben Sie folgende Möglichkeiten: Überweisung / Blitzüberweisung auf das Geschäftskonto der Aczento Consulting Group Barzahlung im Notartermin Überweisung auf Notaranderkonto / Notartreuhandkonto (gebührenpflichtig) Überweisung auf Rechtsanwaltanderkonto / Rechtsanwalttreuhandkonto (gebührenpflichtig)

3. Schritt Sobald der Kaufpreis gezahlt oder sichergestellt ist, bereiten wir den Notartermin für Sie vor, denn unser Ziel ist es, Sie so weit wie möglich zu entlasten. Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie alle sonstigen Änderungswünsche ab. Möchten Sie den Notar selbst bestimmen, so erteilen wir eine Vollmacht zur Veräußerung und übersenden alle Gesellschaftsunterlagen im Original per Kurier. Im Notartermin werden die Ge-schäftsanteile an die neuen Gesellschafter abgetreten, der Name der Gesellschaft und ggf. der Unternehmensgegenstand sowie, sofern gewünscht, der Sitz der Gesellschaft und die Satzung werden geändert. So können in einem einzigen Notartermin alle erforderlichen Änderungen vorgenommen werden. Der Notar meldet diese Änderungen sofort beim zuständigen Handelsregister an. Nach Bezahlung des Kaufpreises sind Sie über das Stammkapital auf dem Konto der erworbenen Gesellschaft uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Sollte die Gesellschaft zukünftig ihre Bankverbindung bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten, überweisen wir das Stammkapital auf Wunsch auf ein anderes Konto.


Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie bei der Firmengründung, sprechen Sie uns an.

http://www.aczento.com/ug-mini-gmbh/uebernahme-ug

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2978 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Geschäftsführung eine UG / GmbH

Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.
Die GmbH kann als juristische Person nur durch ihre Organe handeln.

Organe sind der Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und, sofern vorhanden, der Aufsichtsrat. Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen, die innere Willensbildung obliegt der Gesellschafterversammlung. Eine wichtige Rolle übernimmt somit bei der GmbH der Geschäftsführer. Im Innenverhältnis obliegt dem Geschäftsführer die Leitung des Betriebes. Damit verbunden ist die treuhänderische Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf. Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden.

Grundsätzlich ist die Geschäftsführungsbefugnis für gewöhnliche Rechtsgeschäfte umfassend, kann aber durch Satzung, Gesellschaftsversammlung oder Beschlüsse eines freiwillig eingerichteten Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden. Weiterhin ist der Geschäftsführer für die Vertretung nach außen verantwortlich. Gegenüber Dritten ist die Vertretungsmacht des Geschäftsführers inhaltlich unbeschränkt. Besteht Gesamtvertretung (z.B. durch mehrere Geschäftsführer), steht dem Geschäftsführer, anders als bei der Einzelvertretung, die Vertretungsbefugnis nur zusammen mit anderen zu.

Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt, und zwar schon bei der Errichtung der Gesellschaft, denn nur er kann für die weitere Gründungsphase notwendige Handlungen, insbesondere die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister vornehmen. Oft erfolgt die Bestellung des ersten Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag, sonst muss sie durch schriftlichen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Nach dem GmbH-Gesetz ist diese Legitimation des Geschäftsführers der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen. Hierbei muss beachtet werden, dass für die Formulierung der Bestellung eine EG-Richtlinie einen ganz bestimmten Inhalt vorschreibt. Deshalb wird der folgende Wortlaut empfohlen: "Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein, wenn mehrere Gesellschafter bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.

Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.

Wem durch Gericht oder Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt worden ist, kann für die Zeit der Wirksamkeit des Verbotes bei einer Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbotes übereinstimmt, gleichfalls nicht Geschäftsführer sein.

Auch wer nicht deutscher Staatsbürger bzw. EU-Bürger ist, kann zum Geschäftsführer bestellt werden; ein Wohnsitz bzw. ein ständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland oder in der EU sind dafür nicht Voraussetzung. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt regelmäßig durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Stellung des Geschäftsführers ist nicht an die Gesellschafter gebunden. Es besteht die Möglichkeit, gesellschaftsfremde Geschäftsführer zu bestellen (sog. Dritt-Organschaft). Zu beachten ist, dass ein Geschäftsführer gemäß § 181 BGB bei einem mit ihm selbst abzuschließenden Geschäft die GmbH nicht vertreten kann (Verbot des Selbstkontrahierens). Die Befreiung von Geschäftsführern, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen, ist eine nach dem GmbH-Gesetz eintragungsfähige und -pflichtige Tatsache. Falls in der Anmeldung Alleinvertretungsmacht auch bei Bestellung weiterer Geschäftsführer enthalten ist, so muss diese auch im Gesellschafterbeschluss über die Gründung enthalten sein.

Verletzt der Geschäftsführer seine Pflicht, in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, haftet er der GmbH für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Als Pflichtverletzungen kommen z. B. in Betracht: unterlassene Information der Gesellschafterversammlung über den Verlust von 50% des Stammkapitals Verletzung der Insolvenzantragspflicht Neben der Haftung gegenüber der GmbH kann der Geschäftsführer auch gegenüber Dritten (z. B. Vertragspartnern der GmbH) haften; auch die Haftung gegenüber Dritten umfasst das gesamte Privatvermögen des Geschäftsführers. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt in folgenden Fällen in Betracht: Der Geschäftsführer macht bei Vertragsschluss nicht deutlich, dass er für die GmbH handelt, sondern er erweckt den Eindruck, dass er als Einzelkaufmann tätig ist (Rechtsscheinhaftung). Der Geschäftsführer verschweigt bei Vertragsschluss die Insolvenzreife der Gesellschaft. Der Geschäftsführer haftet den Vertragspartnern der GmbH im Fall der Insolvenzverschleppung.


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Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Jeder Existenzgründer steht vor dieser richtungweisenden Frage. Denn je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Bevor man sich endgültig für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich umfassend informieren und fachlichen Rat bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt einholen. Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft oder auch die GmbH & Co. KG. Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.

Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei ist, dass der voll haftende Teil der KG, der Komplementär, keine Privatperson ist, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG, die nur mit der Höhe ihrer Einlage haften müssen. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden. Gründung einer GmbH & Co KG Die Gründung der GmbH & Co KG erfolgt wie die der KG, nämlich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen einer bereits bestehenden oder zu diesem Zweck gegründeten GmbH (Komplementär) und mindestens eines Kommanditisten.

Da für die Gründung der "Komplementärs-GmbH " u. a. auch ein Gesellschaftsvertrag (Satzung) notwendig ist, erfordert die Errichtung der GmbH & Co KG den Abschluss von zwei Gesellschaftsverträgen, den der GmbH und den der KG. a) Gründung GmbH Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Eine Höchstzahl bei den Gesellschaftern gibt es nicht. Gesellschafter können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Limited oder US-Corporation) sein. Auch rechtsfähige Personengesellschaften wie eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Partnergesellschaft oder auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Gesellschafter einer GmbH sein. Dabei ist es egal, ob es sich um inländische oder ausländische (natürliche/ juristische) Personen bzw. Personengesellschaften handelt. Ausländer können ebenfalls das Stammkapital ganz oder teilweise übernehmen, ohne dass sie dazu einer besonderen Genehmigung bedürfen. Ausländern aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die deutschen ausländerrechtlichen Bestimmungen zu informieren, wenn sie sich in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter oder als Mitarbeiter, vor allem in leitender Funktion der GmbH, in der Bundesrepublik aufhalten wollen.

Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt auf dem Weg zur GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens derart zu bezeichnen, dass den Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine konkrete Vorstellung vom Unternehmensgegenstand ermöglicht wird (z. B. Herstellung von Beleuchtungskörpern, Großhandel in landwirtschaftlichen Produkten, Einzelhandel mit Möbeln). Um die Gesellschaft in ihrem Betätigungsfeld nicht zu sehr einzuschränken, ist es üblich, zusätzlich eine Klausel aufzunehmen, die die Möglichkeit offen lässt, auch noch in sonstigen Wirtschaftsbereichen tätig zu werden, wobei allerdings eine Einschränkung hinsichtlich genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten gemacht werden muss. Dieser Vertrag bedarf als zweitem Schritt der notariellen Beurkundung und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Wenn ein Gesellschafter bei der Vertragsunterzeichnung nicht persönlich anwesend sein kann, ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich; erforderlich dafür ist allerdings eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt sein muss. Die notarielle Beurkundung beschränkt sich im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung nicht auf die Unterschrift, sondern erstreckt sich auch auf den Inhalt der betreffenden Erklärung. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Antragstellung zur Eintragung in das Handelsregister kann über einen beliebigen Notar erfolgen. Der Notar übersendet dem zuständigen Amtsgericht die Anmeldung einschließlich der in § 8 GmbH-Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen.

Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (dritter Schritt). Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die GmbH als solche nicht. Ist die GmbH ordnungsgemäß in das Handelsregister eingetragen worden, so entsteht die „fertige“ GmbH. Dies bedeutet für die Haftung, dass eine beschränkte Haftung eintritt. Eine Anmeldung der GmbH zur Eintragung im Handelsregister darf erst dann erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel eingezahlt ist. Mindestens jedoch müssen 12.500 € (Geldeinlagen und eventuelle Sacheinlagen) bei der Eintragung in das Handelsregister erbracht sein.

b) Gründung KG

I) Gesellschaftsvertrag Die KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Der Gesellschaftervertrag bedarf keiner besonderen Form, dieser kann insbesondere auch stillschweigend abgeschlossen werden. Die stillschweigende Vereinbarung muss sich dann aber auch auf die beschränkte Haftung und eine bestimmte Haftsumme eines der Gesellschafter erstrecken. Um gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen später auch beweisen zu können, sollte aber die Schriftform gewählt werden. Der Gesellschaftervertrag muss folgende Mindestinhalte haben: - Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks, zu dessen Förderung sich die Gesellschafter verpflichten Gemeinschaftliche Firma, unter der das Handelsgewerbe betrieben werden soll Nennung der Person des Komplementärs sowie des Kommanditisten Höhe der Einlage, auf die die Haftung des Kommanditisten beschränkt ist Darüber hinaus gilt für den KG-Vertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es den Vertragsparteien grundsätzlich freistellt, welche Regelungen sie untereinander treffen. Er muss ausnahmsweise notariell beurkundet werden, wenn eine Einlage oder Leistung schon für sich allein formbedürftig ist, z.B. die Einbringung eines GmbH-Anteils oder eines Grundstücks.

II) Firmenname

Die Firma ist der Name, unter dem die GmbH & Co KG im Geschäftsverkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Zulässig sind Personen-, dem Unternehmensgegenstand entlehnte Sach- sowie Phantasiefirmen oder auch Kombinationen dieser Elemente. Um als Firma geeignet zu sein, ist es zwingend notwendig, dass die Bezeichnung Unterscheidungskraft besitzt. Außerdem muss die Firma den Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" enthalten, da nur so die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse offen gelegt werden können. Der Rechtsformzusatz „KG“ ist dabei zwingend; „GmbH & Co“ alleine darf nicht verwendet werden. Es empfiehlt sich, die gewünschte Firma von der IHK auf Verwechslungsgefahr und Firmenwahrheit und Firmenklarheit prüfen zu lassen. Bei der Gründung der Komplementärs-GmbH ist zu beachten, dass sich der Firmenname der GmbH hinreichend deutlich von der Firma der GmbH & Co KG unterscheidet. Die Bezeichnung der Rechtsform „GmbH “ genügt hierfür nicht. Jedoch kann die Firma der GmbH zur Vereinfachung ein Zusatz wie "Geschäftsführungs-", "Verwaltungs-" oder "Verwaltungs-" o.ä. tragen. Dieser Zusatz kann in der Firma der KG als irreführend weggelassen werden, wenn diese einen anderen Gesellschaftszweck verfolgt. III) Einlagenhöhe Zu den Hauptpflichten der Gesellschafter der GmbH & Co KG gehört die Leistung der vereinbarten Einlage an die Gesellschaft (§ 705 BGB). Einlagen sind dabei alle Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen übergehen und dieses mehren. Die Leistungen der Gesellschafter können in Geld, in Sacheinlagen (z.B. Grundstücke, Maschinen) oder in der Einbringung von Rechten (z.B. Patente, Lizenzen), aber auch in der Erbringung von Dienstleistungen oder in Gebrauchsüberlassungen bestehen. Grundsätzlich sind die Gesellschafter verpflichtet, an die Gesellschaft gleiche Beiträge zu leisten (§ 105 Abs. 2 HGB i.V.m. § 705 BGB, § 706 Abs. 1 BGB).

Die Gesellschafter können aber auch unterschiedliche Einlagehöhen vereinbaren oder die Leistungspflicht für einzelne Gesellschafter ganz abbedingen. Dabei sind Mindesteinlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter müssen innerhalb des Gesellschaftsvertrages festlegen, in welcher Höhe die Einlagen erbracht und in welcher Form – Bar- oder Sacheinlage – sie eingebracht werden sollen. Sollte die Gesellschaft für die Ausübung ihres Gewerbes keinerlei Kapital benötigen, kann die Gesellschaft ohne Einlagen geführt werden, jedoch muss zumindest die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Auf Seiten der Kommanditisten bezeichnet die Pflichteinlage den Betrag, den ein Kommanditist in die Gesellschaft einzuzahlen hat. Unabhängig hiervon besagt die im Handelsregister eingetragene Haftsumme, mit welchem Betrag der jeweilige Kommanditist persönlich haftet. Nur nach ihr bestimmt sich die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Eine etwaige Änderung dieser Haftsumme muss von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden (§ 175 HGB). Wird im Gesellschaftsvertrag keine Pflichteinlage vereinbart, dann kann unterstellt werden, dass diese mit der Haftsumme identisch ist. Mit Leistung der Pflichteinlage erlischt die unmittelbare Haftung des Kommanditisten in Höhe des eingezahlten Betrages. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der GmbH & Co KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden.

Ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, darf hierbei nicht seinen GmbH -Anteil als Einlage einbringen. Die Komplementär-GmbH kann, muss aber keine Einlage einbringen. Organe der GmbH & Co KG a) Gesellschafter Die GmbH & Co KG kann beliebig viele Gesellschafter haben, sowohl Komplementäre als auch Kommanditisten. Jedoch kann die GmbH und Co KG mittelbar auch aus einer Person bestehen, da der Kommanditist gleichzeitig auch einziger Gesellschafter der GmbH sein kann. KG-Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch andere Gesellschaften (ausgenommen der nicht rechtsfähige Verein oder die Erbengemeinschaft) sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Stellung eines Komplementärs oder eines Kommanditisten einnehmen. Für alle Gesellschafter, auch für die Kommanditisten, insbesondere aber für die geschäftsführende GmbH, besteht eine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.

Die Gesellschafter haben die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was diese schädigt. Die unterschiedliche Stellung von Kommanditisten und Komplementären zeigt sich auch bei den Kontrollrechten, die den Gesellschaftern zustehen: Der persönlich haftende Gesellschafter, die GmbH, besitzt ein Informations- und Einsichtsrecht sowie ein Auskunftsrecht. Die Rechte der Kommanditisten sind demgegenüber geringer: Sie können lediglich den Jahresüberschluss überprüfen; ein darüber hinausgehendes Informationsrecht besitzen sie nur in besonderen Fällen. b) Geschäftsführung/ Leitungsmacht Die Leitungsmacht (Geschäftsführung nach innen und Vertretungsmacht nach außen) bei der GmbH & Co KG kann unterschiedlich ausgestaltet sein.

Treffen die Gesellschafter keine Regelungen darüber, wer das Unternehmen führen soll, so gilt die gesetzliche Regelung. Diese Regelung sieht vor, dass die Leitungsmacht Sache des persönlich haftenden Gesellschafters, des Komplementärs, ist; der Kommanditist ist grundsätzlich von der Geschäftsführung und Außenvertretung ausgeschlossen (§ 164 Satz 1 HGB). In einer typischen GmbH & Co KG, in der es neben der Komplementär-GmbH keine weiteren Komplementäre gibt, ist demnach ausschließlich die GmbH zur Führung der Geschäfte befugt. Aus dieser Konstellation ergibt sich eine Besonderheit. Da die GmbH als juristische Person selbst nicht handlungsfähig ist, benötigt sie einen Geschäftsführer. Dadurch wird bei der GmbH & Co KG der bei den Personengesellschaften geltende Grundsatz der Selbstorganschaft durchbrochen. Somit kann auch eine "gesellschaftsfremde" Person die Geschäfte führen bzw. die Gesellschaft vertreten, die nicht das Risiko der persönlichen Haftung trägt (sog. Fremdorganschaft). Als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH können ebenso außenstehende Dritte angestellt werden. Für die Geschäftsführung hat die GmbH Anspruch auf Aufwendungsersatz; eine Geschäftsführervergütung kann nur gezahlt werden, wenn dies gesondert vereinbart wird.

Sind die Kommanditisten, wie häufig, Gesellschafter der Komplementär-GmbH, und üben sie zugleich noch deren Geschäftsführungsfunktion aus, ergibt sich daraus eine umfassende Leitungsbefugnis der Kommanditisten.Dabei muss darauf geachtet werden, dass die handelnden Personen vom Verbot des Insichgeschäftes (§ 181 BGB) befreit sind. Der KG-Vertrag muss deshalb eine allgemeine Regelung vorsehen, nach der die Geschäftsführer vom Verbot des Insichgeschäftes befreit werden können. Die Befreiung selbst kann dann durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen.


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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2980 sowie http://www.aczento.com.

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Aczento - Was ist die UG (Mini GmbH)?

Bei der UG (haftungsbeschränkt) mit geringem Stammkapital soll die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls zu einer echten Kosteneinsparung führen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Unternehmensgründer künftig auch in Deutsch-land eine Mini-GmbH (in der Fachsprache „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ genannt) ohne Stammkapital gründen können. Am 23. Mai 2007 wurde die entsprechende Reform im Bundeskabinett beschlossen und hat mit einigen Änderungen nunmehr auch die Hürde des Deutschen Bundestages genommen. Dort wurde am 26.06.08 der Gesetzentwurf abschließend beraten und verabschiedet.

Nachdem der Gesetzentwurf nun auch vom Bundesrat beschlossen wurde ist davon auszugehen, dass die Gesetzesnovelle am 1. November 2008 in Kraft tritt und dann auch Existenzgründer und Unternehmer weniger kapitalintensiv eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können. Existenzgründungen sollen somit erleichtert werden. Bei der geplanten „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ (UG haftungsbeschränkt) handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann (neu geschaffener Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz). Deshalb macht im Volksmund auch schon der Begriff der „1-Euro-GmbH“ die Runde.

Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, sondern wird verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 25.000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht. Zwar soll die Gründung einer solchen Mini-GmbH deutlich erleichtert werden, es bleibt aber bei der Verpflichtung der notariellen Beurkundungen. Insofern konnte sich die Bundesregierung in dem zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzen.

Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) werden zwei beurkundungspflichtige Musterprotokolle als Anlage zum GmbH-Gesetz (GmbHG) zur Verfügung gestellt. Die GmbH-Gründung soll einfacher werden, wenn ein solches Musterprotokoll verwendet wird. Die Vereinfachung soll vor allem durch die Zusammenfassung von drei Dokumenten (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste) in einem sowie einer kostenrechtliche Privilegierung bewirkt werden.

Bei der UG (haftungsbeschränkt) mit geringem Stammkapital soll die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls zu einer echten Kosteneinsparung führen.

Die Gläubiger bleiben bei der Reform aber nicht ungeschützt: Für die 1-Euro-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Nach dem Vorbild des Aktienregisters soll künftig nur derjenige als Gesellschafter gelten, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist. So können Geschäftspartner der Gesellschaft lückenlos und einfach nachvollziehen, wer hinter der Gesellschaft steht. Ferner sieht die Gesetzesnovelle die Einführung einer Art gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen vor.

Die Gesellschafterliste dient dabei als Anknüpfungspunkt für einen gutgläubigen Erwerb von Geschäftsanteilen. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, soll künftig darauf vertrauen dürfen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist. Ist eine Eintragung in die Gesellschafterliste für mindestens drei Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt der Inhalt der Liste dem Erwerber gegenüber als richtig. Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung einer solchen Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH) behilflich. Seit Anfang Oktober 2008 haben wir mit den entsprechenden Gründungsvorbereitungen begonnen. Wir werden Sie hier auf unserer Webseite auf dem Laufenden halten.


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Haftung der Gesellschafter bei einer Firmengründung

Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören
Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH. Nur in Ausnahmefällen haften die Gesellschafter, und zwar mit ihrem gesamten Privatvermögen, für GmbH-Verbindlichkeiten (sog. Durchgriffshaftung). Die Durchgriffshaftung kann z. B. in Betracht kommen bei einer Unterkapitalisierung der Gesellschaft in Betracht. Diese liegt vor, wenn die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft klar erkennbar unzureichend ist. Eine Unterkapitalisierung allein führt jedoch nicht zu einer Haftung. Hinzutreten muss eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Gläubigerinteressen, indem der Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen unter Verstoß gegen den Mindeststandard ordnungsgemäßen unternehmerischen Verhaltens schädigt. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, dass Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mussten.

Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören. Eine Durchgriffshaftung kann in dieser Fallgruppe regelmäßig nur den Einmanngesellschafter oder den beherrschenden Gesellschafter treffen. Bei Minderheitsbeteiligungen besteht meist keine solche gesellschaftsrechtliche Stellung, die es dem Gesellschafter ermöglicht, Vermögenssphären zu vermischen.


Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie bei der Firmengründung, sprechen Sie uns an.

http://www.aczento.com/ug-mini-gmbh/haftung-der-gesellschafter

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2982 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
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Aczento.com - Gründung einer Mini GmbH / UG

Mit der Übernahme einer von uns gegründeten Vorratsgesellschaft ersparen Sie sich den gesamten Gründungsaufwand und starten direkt mit Ihrem Unternehmen – im Eilfall schon innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sofort alle Verträge mit Ihren Geschäftspartnern wirksam abschließen.
Die Aczento Consulting Group ist ein Spezialanbieter für Firmengründungen und ist Ihr professioneller Partner für den schnellen, sicheren und unkomplizierten Geschäftsbeginn mit einer so genannten „1-Euro-GmbH“ (im Amtsdeutsch Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genannt).

Mit der Übernahme einer von uns gegründeten Vorratsgesellschaft ersparen Sie sich den gesamten Gründungsaufwand und starten direkt mit Ihrem Unternehmen – im Eilfall schon innerhalb von 24 Stunden. So können Sie sofort alle Verträge mit Ihren Geschäftspartnern wirksam abschließen.

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung – in 3 Schritten zum eigenen Unternehmen:

1. Schritt Rufen Sie uns einfach an, oder schicken Sie uns eine Email oder direkt den ausgefüllten Fragebogen und wir reservieren Ihnen sofort kostenfrei und unverbindlich eine „1-Euro-GmbH-Vorratsgesellschaft“. Damit wir den notwendigen Kauf- und Abtretungsvertrag vorbereiten können benötigen wir die verbindliche Auftragsbestätigung sowie den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zurück. Beides können Sie uns per Fax schicken oder aber die Auftragsbestätigung per Fax und den Fragebogen vorab per Email senden. Damit haben wir bereits alle Daten, die zur Abwicklung der Übernahme erforderlich sind.

2. Schritt Wir stimmen mit Ihnen die Modalitäten zur Zahlung des Kaufpreises ab. Diese müssen vor der Beurkundung geklärt sein. Bei der Kaufpreiszahlung haben Sie folgende Möglichkeiten: Überweisung / Blitzüberweisung auf das Geschäftskonto der Aczento Consulting Group Barzahlung im Notartermin Überweisung auf Notaranderkonto / Notartreuhandkonto (gebührenpflichtig) Überweisung auf Rechtsanwaltanderkonto / Rechtsanwalttreuhandkonto (gebührenpflichtig)

3. Schritt Sobald der Kaufpreis gezahlt oder sichergestellt ist, bereiten wir den Notartermin für Sie vor, denn unser Ziel ist es, Sie so weit wie möglich zu entlasten. Wir stimmen mit Ihnen die gewünschten Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie alle sonstigen Änderungswünsche ab. Möchten Sie den Notar selbst bestimmen, so erteilen wir eine Vollmacht zur Veräußerung und übersenden alle Gesellschaftsunterlagen im Original per Kurier. Im Notartermin werden die Ge-schäftsanteile an die neuen Gesellschafter abgetreten, der Name der Gesellschaft und ggf. der Unternehmensgegenstand sowie, sofern gewünscht, der Sitz der Gesellschaft und die Satzung werden geändert. So können in einem einzigen Notartermin alle erforderlichen Änderungen vorgenommen werden. Der Notar meldet diese Änderungen sofort beim zuständigen Handelsregister an. Nach Bezahlung des Kaufpreises sind Sie über das Stammkapital auf dem Konto der erworbenen Gesellschaft uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Sollte die Gesellschaft zukünftig ihre Bankverbindung bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten, überweisen wir das Stammkapital auf Wunsch auf ein anderes Konto.


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Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Geschäftsführung eine UG / GmbH

Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.
Die GmbH kann als juristische Person nur durch ihre Organe handeln.

Organe sind der Geschäftsführer, die Gesellschafterversammlung und, sofern vorhanden, der Aufsichtsrat. Die Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen, die innere Willensbildung obliegt der Gesellschafterversammlung. Eine wichtige Rolle übernimmt somit bei der GmbH der Geschäftsführer. Im Innenverhältnis obliegt dem Geschäftsführer die Leitung des Betriebes. Damit verbunden ist die treuhänderische Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen und die Sorge für einen reibungslosen, effizienten und gewinnorientierten Betriebsablauf. Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden.

Grundsätzlich ist die Geschäftsführungsbefugnis für gewöhnliche Rechtsgeschäfte umfassend, kann aber durch Satzung, Gesellschaftsversammlung oder Beschlüsse eines freiwillig eingerichteten Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden. Weiterhin ist der Geschäftsführer für die Vertretung nach außen verantwortlich. Gegenüber Dritten ist die Vertretungsmacht des Geschäftsführers inhaltlich unbeschränkt. Besteht Gesamtvertretung (z.B. durch mehrere Geschäftsführer), steht dem Geschäftsführer, anders als bei der Einzelvertretung, die Vertretungsbefugnis nur zusammen mit anderen zu.

Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern bestellt, und zwar schon bei der Errichtung der Gesellschaft, denn nur er kann für die weitere Gründungsphase notwendige Handlungen, insbesondere die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister vornehmen. Oft erfolgt die Bestellung des ersten Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag, sonst muss sie durch schriftlichen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Nach dem GmbH-Gesetz ist diese Legitimation des Geschäftsführers der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen. Hierbei muss beachtet werden, dass für die Formulierung der Bestellung eine EG-Richtlinie einen ganz bestimmten Inhalt vorschreibt. Deshalb wird der folgende Wortlaut empfohlen: "Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein, wenn mehrere Gesellschafter bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.

Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.

Wem durch Gericht oder Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt worden ist, kann für die Zeit der Wirksamkeit des Verbotes bei einer Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbotes übereinstimmt, gleichfalls nicht Geschäftsführer sein.

Auch wer nicht deutscher Staatsbürger bzw. EU-Bürger ist, kann zum Geschäftsführer bestellt werden; ein Wohnsitz bzw. ein ständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland oder in der EU sind dafür nicht Voraussetzung. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt regelmäßig durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Stellung des Geschäftsführers ist nicht an die Gesellschafter gebunden. Es besteht die Möglichkeit, gesellschaftsfremde Geschäftsführer zu bestellen (sog. Dritt-Organschaft). Zu beachten ist, dass ein Geschäftsführer gemäß § 181 BGB bei einem mit ihm selbst abzuschließenden Geschäft die GmbH nicht vertreten kann (Verbot des Selbstkontrahierens). Die Befreiung von Geschäftsführern, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen, ist eine nach dem GmbH-Gesetz eintragungsfähige und -pflichtige Tatsache. Falls in der Anmeldung Alleinvertretungsmacht auch bei Bestellung weiterer Geschäftsführer enthalten ist, so muss diese auch im Gesellschafterbeschluss über die Gründung enthalten sein.

Verletzt der Geschäftsführer seine Pflicht, in den Angelegenheiten der GmbH die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, haftet er der GmbH für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Als Pflichtverletzungen kommen z. B. in Betracht: unterlassene Information der Gesellschafterversammlung über den Verlust von 50% des Stammkapitals Verletzung der Insolvenzantragspflicht Neben der Haftung gegenüber der GmbH kann der Geschäftsführer auch gegenüber Dritten (z. B. Vertragspartnern der GmbH) haften; auch die Haftung gegenüber Dritten umfasst das gesamte Privatvermögen des Geschäftsführers. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt in folgenden Fällen in Betracht: Der Geschäftsführer macht bei Vertragsschluss nicht deutlich, dass er für die GmbH handelt, sondern er erweckt den Eindruck, dass er als Einzelkaufmann tätig ist (Rechtsscheinhaftung). Der Geschäftsführer verschweigt bei Vertragsschluss die Insolvenzreife der Gesellschaft. Der Geschäftsführer haftet den Vertragspartnern der GmbH im Fall der Insolvenzverschleppung.


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Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Jeder Existenzgründer steht vor dieser richtungweisenden Frage. Denn je nach Wahl hat dies unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen. Bevor man sich endgültig für eine Rechtsform entscheidet, sollte man sich umfassend informieren und fachlichen Rat bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt einholen. Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG), die Partnerschaftsgesellschaft oder auch die GmbH & Co. KG. Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.

Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei ist, dass der voll haftende Teil der KG, der Komplementär, keine Privatperson ist, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG, die nur mit der Höhe ihrer Einlage haften müssen. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden. Gründung einer GmbH & Co KG Die Gründung der GmbH & Co KG erfolgt wie die der KG, nämlich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen einer bereits bestehenden oder zu diesem Zweck gegründeten GmbH (Komplementär) und mindestens eines Kommanditisten.

Da für die Gründung der "Komplementärs-GmbH " u. a. auch ein Gesellschaftsvertrag (Satzung) notwendig ist, erfordert die Errichtung der GmbH & Co KG den Abschluss von zwei Gesellschaftsverträgen, den der GmbH und den der KG. a) Gründung GmbH Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Eine Höchstzahl bei den Gesellschaftern gibt es nicht. Gesellschafter können dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Limited oder US-Corporation) sein. Auch rechtsfähige Personengesellschaften wie eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Partnergesellschaft oder auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Gesellschafter einer GmbH sein. Dabei ist es egal, ob es sich um inländische oder ausländische (natürliche/ juristische) Personen bzw. Personengesellschaften handelt. Ausländer können ebenfalls das Stammkapital ganz oder teilweise übernehmen, ohne dass sie dazu einer besonderen Genehmigung bedürfen. Ausländern aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die deutschen ausländerrechtlichen Bestimmungen zu informieren, wenn sie sich in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter oder als Mitarbeiter, vor allem in leitender Funktion der GmbH, in der Bundesrepublik aufhalten wollen.

Die Gründung der GmbH erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt auf dem Weg zur GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den Gesellschaftern. Im Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens derart zu bezeichnen, dass den Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine konkrete Vorstellung vom Unternehmensgegenstand ermöglicht wird (z. B. Herstellung von Beleuchtungskörpern, Großhandel in landwirtschaftlichen Produkten, Einzelhandel mit Möbeln). Um die Gesellschaft in ihrem Betätigungsfeld nicht zu sehr einzuschränken, ist es üblich, zusätzlich eine Klausel aufzunehmen, die die Möglichkeit offen lässt, auch noch in sonstigen Wirtschaftsbereichen tätig zu werden, wobei allerdings eine Einschränkung hinsichtlich genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten gemacht werden muss. Dieser Vertrag bedarf als zweitem Schritt der notariellen Beurkundung und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen. Wenn ein Gesellschafter bei der Vertragsunterzeichnung nicht persönlich anwesend sein kann, ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich; erforderlich dafür ist allerdings eine Vollmacht, die von einem Notar beglaubigt sein muss. Die notarielle Beurkundung beschränkt sich im Gegensatz zur notariellen Beglaubigung nicht auf die Unterschrift, sondern erstreckt sich auch auf den Inhalt der betreffenden Erklärung. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Antragstellung zur Eintragung in das Handelsregister kann über einen beliebigen Notar erfolgen. Der Notar übersendet dem zuständigen Amtsgericht die Anmeldung einschließlich der in § 8 GmbH-Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen.

Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (dritter Schritt). Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die GmbH als solche nicht. Ist die GmbH ordnungsgemäß in das Handelsregister eingetragen worden, so entsteht die „fertige“ GmbH. Dies bedeutet für die Haftung, dass eine beschränkte Haftung eintritt. Eine Anmeldung der GmbH zur Eintragung im Handelsregister darf erst dann erfolgen, wenn auf jede Stammeinlage, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, ein Viertel eingezahlt ist. Mindestens jedoch müssen 12.500 € (Geldeinlagen und eventuelle Sacheinlagen) bei der Eintragung in das Handelsregister erbracht sein.

b) Gründung KG

I) Gesellschaftsvertrag Die KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Der Gesellschaftervertrag bedarf keiner besonderen Form, dieser kann insbesondere auch stillschweigend abgeschlossen werden. Die stillschweigende Vereinbarung muss sich dann aber auch auf die beschränkte Haftung und eine bestimmte Haftsumme eines der Gesellschafter erstrecken. Um gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen später auch beweisen zu können, sollte aber die Schriftform gewählt werden. Der Gesellschaftervertrag muss folgende Mindestinhalte haben: - Vereinbarung des gemeinsamen Zwecks, zu dessen Förderung sich die Gesellschafter verpflichten Gemeinschaftliche Firma, unter der das Handelsgewerbe betrieben werden soll Nennung der Person des Komplementärs sowie des Kommanditisten Höhe der Einlage, auf die die Haftung des Kommanditisten beschränkt ist Darüber hinaus gilt für den KG-Vertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es den Vertragsparteien grundsätzlich freistellt, welche Regelungen sie untereinander treffen. Er muss ausnahmsweise notariell beurkundet werden, wenn eine Einlage oder Leistung schon für sich allein formbedürftig ist, z.B. die Einbringung eines GmbH-Anteils oder eines Grundstücks.

II) Firmenname

Die Firma ist der Name, unter dem die GmbH & Co KG im Geschäftsverkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Zulässig sind Personen-, dem Unternehmensgegenstand entlehnte Sach- sowie Phantasiefirmen oder auch Kombinationen dieser Elemente. Um als Firma geeignet zu sein, ist es zwingend notwendig, dass die Bezeichnung Unterscheidungskraft besitzt. Außerdem muss die Firma den Rechtsformzusatz "Kommanditgesellschaft" oder die Abkürzung "KG" enthalten, da nur so die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse offen gelegt werden können. Der Rechtsformzusatz „KG“ ist dabei zwingend; „GmbH & Co“ alleine darf nicht verwendet werden. Es empfiehlt sich, die gewünschte Firma von der IHK auf Verwechslungsgefahr und Firmenwahrheit und Firmenklarheit prüfen zu lassen. Bei der Gründung der Komplementärs-GmbH ist zu beachten, dass sich der Firmenname der GmbH hinreichend deutlich von der Firma der GmbH & Co KG unterscheidet. Die Bezeichnung der Rechtsform „GmbH “ genügt hierfür nicht. Jedoch kann die Firma der GmbH zur Vereinfachung ein Zusatz wie "Geschäftsführungs-", "Verwaltungs-" oder "Verwaltungs-" o.ä. tragen. Dieser Zusatz kann in der Firma der KG als irreführend weggelassen werden, wenn diese einen anderen Gesellschaftszweck verfolgt. III) Einlagenhöhe Zu den Hauptpflichten der Gesellschafter der GmbH & Co KG gehört die Leistung der vereinbarten Einlage an die Gesellschaft (§ 705 BGB). Einlagen sind dabei alle Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen übergehen und dieses mehren. Die Leistungen der Gesellschafter können in Geld, in Sacheinlagen (z.B. Grundstücke, Maschinen) oder in der Einbringung von Rechten (z.B. Patente, Lizenzen), aber auch in der Erbringung von Dienstleistungen oder in Gebrauchsüberlassungen bestehen. Grundsätzlich sind die Gesellschafter verpflichtet, an die Gesellschaft gleiche Beiträge zu leisten (§ 105 Abs. 2 HGB i.V.m. § 705 BGB, § 706 Abs. 1 BGB).

Die Gesellschafter können aber auch unterschiedliche Einlagehöhen vereinbaren oder die Leistungspflicht für einzelne Gesellschafter ganz abbedingen. Dabei sind Mindesteinlagen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter müssen innerhalb des Gesellschaftsvertrages festlegen, in welcher Höhe die Einlagen erbracht und in welcher Form – Bar- oder Sacheinlage – sie eingebracht werden sollen. Sollte die Gesellschaft für die Ausübung ihres Gewerbes keinerlei Kapital benötigen, kann die Gesellschaft ohne Einlagen geführt werden, jedoch muss zumindest die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Auf Seiten der Kommanditisten bezeichnet die Pflichteinlage den Betrag, den ein Kommanditist in die Gesellschaft einzuzahlen hat. Unabhängig hiervon besagt die im Handelsregister eingetragene Haftsumme, mit welchem Betrag der jeweilige Kommanditist persönlich haftet. Nur nach ihr bestimmt sich die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Eine etwaige Änderung dieser Haftsumme muss von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden (§ 175 HGB). Wird im Gesellschaftsvertrag keine Pflichteinlage vereinbart, dann kann unterstellt werden, dass diese mit der Haftsumme identisch ist. Mit Leistung der Pflichteinlage erlischt die unmittelbare Haftung des Kommanditisten in Höhe des eingezahlten Betrages. Diese Einlage muss nicht sofort eingezahlt werden. Ist sie aber noch nicht vollständig eingezahlt worden, kann der Kommanditist nach § 171 I HGB von den Gläubigern der GmbH & Co KG in Höhe des Einlagebetrags persönlich in Anspruch genommen werden.

Ein Kommanditist, der gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, darf hierbei nicht seinen GmbH -Anteil als Einlage einbringen. Die Komplementär-GmbH kann, muss aber keine Einlage einbringen. Organe der GmbH & Co KG a) Gesellschafter Die GmbH & Co KG kann beliebig viele Gesellschafter haben, sowohl Komplementäre als auch Kommanditisten. Jedoch kann die GmbH und Co KG mittelbar auch aus einer Person bestehen, da der Kommanditist gleichzeitig auch einziger Gesellschafter der GmbH sein kann. KG-Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch andere Gesellschaften (ausgenommen der nicht rechtsfähige Verein oder die Erbengemeinschaft) sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Stellung eines Komplementärs oder eines Kommanditisten einnehmen. Für alle Gesellschafter, auch für die Kommanditisten, insbesondere aber für die geschäftsführende GmbH, besteht eine allgemeine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.

Die Gesellschafter haben die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was diese schädigt. Die unterschiedliche Stellung von Kommanditisten und Komplementären zeigt sich auch bei den Kontrollrechten, die den Gesellschaftern zustehen: Der persönlich haftende Gesellschafter, die GmbH, besitzt ein Informations- und Einsichtsrecht sowie ein Auskunftsrecht. Die Rechte der Kommanditisten sind demgegenüber geringer: Sie können lediglich den Jahresüberschluss überprüfen; ein darüber hinausgehendes Informationsrecht besitzen sie nur in besonderen Fällen. b) Geschäftsführung/ Leitungsmacht Die Leitungsmacht (Geschäftsführung nach innen und Vertretungsmacht nach außen) bei der GmbH & Co KG kann unterschiedlich ausgestaltet sein.

Treffen die Gesellschafter keine Regelungen darüber, wer das Unternehmen führen soll, so gilt die gesetzliche Regelung. Diese Regelung sieht vor, dass die Leitungsmacht Sache des persönlich haftenden Gesellschafters, des Komplementärs, ist; der Kommanditist ist grundsätzlich von der Geschäftsführung und Außenvertretung ausgeschlossen (§ 164 Satz 1 HGB). In einer typischen GmbH & Co KG, in der es neben der Komplementär-GmbH keine weiteren Komplementäre gibt, ist demnach ausschließlich die GmbH zur Führung der Geschäfte befugt. Aus dieser Konstellation ergibt sich eine Besonderheit. Da die GmbH als juristische Person selbst nicht handlungsfähig ist, benötigt sie einen Geschäftsführer. Dadurch wird bei der GmbH & Co KG der bei den Personengesellschaften geltende Grundsatz der Selbstorganschaft durchbrochen. Somit kann auch eine "gesellschaftsfremde" Person die Geschäfte führen bzw. die Gesellschaft vertreten, die nicht das Risiko der persönlichen Haftung trägt (sog. Fremdorganschaft). Als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH können ebenso außenstehende Dritte angestellt werden. Für die Geschäftsführung hat die GmbH Anspruch auf Aufwendungsersatz; eine Geschäftsführervergütung kann nur gezahlt werden, wenn dies gesondert vereinbart wird.

Sind die Kommanditisten, wie häufig, Gesellschafter der Komplementär-GmbH, und üben sie zugleich noch deren Geschäftsführungsfunktion aus, ergibt sich daraus eine umfassende Leitungsbefugnis der Kommanditisten.Dabei muss darauf geachtet werden, dass die handelnden Personen vom Verbot des Insichgeschäftes (§ 181 BGB) befreit sind. Der KG-Vertrag muss deshalb eine allgemeine Regelung vorsehen, nach der die Geschäftsführer vom Verbot des Insichgeschäftes befreit werden können. Die Befreiung selbst kann dann durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen.


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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2980 sowie http://www.aczento.com.

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Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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