BESTEUERUNG IN ÖSTERREICH DURCH ORGANSCHAFT AUF ZYPERN SENKEN
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich hat das Jahr 2014 mit einer schlechten Nachricht begonnen – denn die Regierung hat beschlossen, bereits zum April die Steuern zu erhöhen.
Immer mehr KMU suchen daher nach Steuermodellen, die eine steuerliche Veranlagung in einem EU-Staat mit niedrigeren Steuersätzen erlaubt. Die Kombination von steuerlicher Organschaft auf Zypern in Verbindung mit der IP-Box bietet österreichischen Unternehmen und den hinter ihnen stehenden natürlichen Personen die Möglichkeit, ihre Steuerbelastung ganz legal massiv zu senken.
Steuern sparen durch Auslandsgesellschaft
Organschaft Österreich gründen, Steuern reduzieren.
Das Modell ist besonders für Unternehmen von Interesse, die in Österreich ihren Sitz haben und dort Waren produzieren, die in Österreich und im EU-Binnenmarkt vertrieben werden, wobei sie Patente für die von ihnen hergestellten Produkte besitzen und Lizenzen an ihre Vertriebspartner vergeben. In diesem Modell gehen die österreichischen Gesellschafter in einem ersten Schritt eine zyprische Organschaft ein und gründen dann zusammen eine Limited auf Zypern.
Nach EU-Recht ist jeder EU-Bürger aufgrund der Niederlassungsfreiheit berechtigt, im EU-Ausland eine Gesellschaft zu gründen.
Die Gewinne der Limited werden nach zyprischem Recht als Dividenden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet – und sodann wiederum steuerfrei an deren Gesellschafter, da Dividenden an Ausländer auf Zypern nicht besteuert werden.
Dividenden auf Zypern steuerfrei
Im Falle der österreichischen Organschafts-Gesellschafter erfolgt später auch keine Versteuerung der Dividenden durch den österreichischen Fiskus, da beide Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben, das eine erneute steuerliche Veranlagung verbietet.
Durch die Organschaftsgründung auf der Mittelmeerinsel erhalten die österreichischen Gesellschafter daher die Dividenden der zyprischen Limited steuerfrei, statt sie wie bisher nach österreichischem Steuerrecht mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz (in der Regel dem Spitzensteuersatz) zu versteuern.
Gewinne im Ausland, Kosten im Inland
Für die österreichischen Gesellschafter ist es daher von Interesse, dass möglichst hohe steuerfreie Dividendenerträge bei der Auslandsgesellschaft anfallen und möglichst niedrige steuerpflichtige Dividendenerträge bei der österreichischen Firma.
Dies kann beispielsweise durch die sogenannte IP-Box erreicht werden: Dabei werden Markenrechte und Urheberrechte (wie zum Beispiel Patente und Lizenzen) der österreichischen Firma an die zyprische Auslandsgesellschaft (Limited) übertragen, die diese dem österreichischen Unternehmen wiederum gegen Gebühr überlässt. Dadurch werden Einkünfte auf die Mittelmeerinsel verlagert und mit dem dortigen – äußerst niedrigen – Körperschaftssteuersatz (12,5%) veranlagt, während der österreichischen Firma Kosten entstehen, die als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Im Ausland legal Steuern sparen
Der Unterschied in der Unternehmensbesteuerung ist erheblich. Während hierzulande eine Körperschaftssteuer in Höhe von 25 % fällig wird, bleiben bei der zyprischen Corporate Tax Einnahmen aus Markenrechten und Urheberrechten zu 80 % steuerlich unberücksichtigt – und die steuerlich berücksichtigten 20 % werden nur mit 12,5 % besteuert.
Die effektive Besteuerung für Einnahmen aus Markenrechten und Urheberrechten wie etwa Patenten und Lizenzen beträgt daher beim Organschaftsmodell in Verbindung mit der IP-Box Zypern nur 2,5 % statt 25 % wie in Österreich.
Geschäftsführende Gesellschafter sparen doppelt
Insbesondere für Gesellschafter, die zugleich Geschäftsführer ihres Unternehmens sind, lässt sich sich in der Kombination von Organschafts- und IP-Box-Modell die Steuerlast erheblich senken, während gleichzeitig die Gesamteinnahmen nach Steuern aus Geschäftsführergehalt und Dividendenerträgen massiv steigen.
In Einzelfällen kann eine Reduktion der Steuerlast um bis zu 70 % erreich werden!
Das Modell ist mit EU-Recht, mit österreichischem und mit zyprischen Recht kompatibel, wie österreichische Gerichte in Wien, Graz und Linz in mehreren Fällen festgestellt haben.
Insbesondere ist die zyprische Auslandsgesellschaft auch nicht als rechtswidrige Zwischengesellschaft anzusehen, da sie durch die Einkünfte aus der IP-Box aktive Einnahmen hat und vor Ort über eine entsprechende Geschäftsleitung verfügt.
Mittlerweile wird dieses Organschaftsmodell Österreich-Zypern auch problemlos von den österreichischen Finanzämtern anerkannt.
Wegen der niedrigen Kosten einer Unternehmensgründung im Ausland wird das Organschaftsmodell zunehmend auch von kleinen und mittleren Unternehmen nachgefragt, die nach zyprischem Recht eine Organschaft gründen und so dem österreichischen Fiskus völlig legal ein Schnippchen schlagen wollen.
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/tax-saving-corporation/news/2594 sowie http://www.taxsavingcorp.com.
Über TSC - The Tax Saving Corporation LTD:
TSC - The Tax Saving Corporation stellt dar, wie durch die Gründung einer Österreichischen Organschaft mit einer Zypern Limited Steuern reduziert werden können.
Weiters können aktive Einnahmen durch Lizenzeinnahmen oder Patententgelte die Gewinne der Österreichischen Firma steuermindernd reduziert werden.
Pressekontakt:
TSC - The Tax Saving Corporation
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22417 Nicosia
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+49 40 5272 1300
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http://www.taxsavingcorp.com
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