Donnerstag, 22. Mai 2014

Aczento.com - Firmengründung Hongkong und das Arbeitsvisum

Die Bewerbung um Ihr Arbeitsvisum wird nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber gehandhabt. Die Firma muss ein bestätigtes Jobangebot einreichen sowie einen Nachweis, dass das Lohnpaket Gehalt, Unterkunft, Bildungs- und medizinische Versorgung sowie weitere entsprechende Benefits für Fachpersonal in Hong Kong beinhaltet.
Für ein Arbeitsvisum brauchen Sie eine Arbeitsstelle bei einer Firma, die bereit ist, Sie anzustellen und das Antragsverfahren für Ihr Visum zu übernehmen. Die Firma muss nachweisen können, dass Sie die nötigen Fähigkeiten für den Job besitzen und die Stelle nicht von einem ansässigen Bewerber belegt werden kann. Bei der Bewilligung von Arbeitsvisa werden von der Einwanderungsbehörde (Immigration Department) die Ausbildung und Arbeitserfahrung des Bewerbers sowie weitere Faktoren berücksichtigt.

Die Bewerbung um Ihr Arbeitsvisum wird nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber gehandhabt. Die Firma muss ein bestätigtes Jobangebot einreichen, sowie einen Nachweis, dass das Lohnpaket Gehalt, Unterkunft, Bildungs- und medizinische Versorgung sowie weitere entsprechende Benefits für Fachpersonal in Hong Kong beinhaltet.

Nach einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen wird das Einreisevisum an Ihren Arbeitgeber ausgegeben, der es dann an Sie weiterreichen sollte. Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie auch für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Arbeitsvisa werden normalerweise für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Jedoch sind sie üblicherweise nicht länger als zwei Jahre gültig. Wenn Ihre Firma Sie länger anstellen möchte, muss sie vor Ablauf Ihres Visums eine Erneuerung beantragen, was normalerweise recht unkompliziert ist.

Ein Arbeitsvisum für Hong Kong ist nicht von einer Firma auf eine andere übertragbar. Wenn Sie kündigen oder entlassen werden, müssen Sie ein neues Visum beantragen. Wenn Sie die Firma, in der Sie gearbeitet haben, verlassen, muss diese der Einwanderungsbehörde Bescheid geben. Ein Transfer innerhalb der Firma ist möglich, wenn der Angestellte bereits mehr als 12 Monate in einem Firmensitz in Übersee gearbeitet hat.

Wenn Sie weitere Arbeiten außerhalb des Bereiches Ihres genehmigten Visums annehmen wollen, sollten Sie eine Erlaubnis für diese zusätzliche Anstellung beantragen. Dafür müssen Sie Ihren Visumantrag von der Einwanderungsbehörde (Immigration Department) einreichen, zusammen mit Ihrem Personalausweis, Reisepass, einer Beschreibung der Arbeit, für die Sie unter Vertrag stehen sowie einen Brief Ihres derzeitigen Arbeitsvisum-Sponsors, der Ihnen die Erlaubnis erteilt, die zusätzliche Arbeit anzunehmen.

http://www.aczento.com/hong-kong/hongkong-business-visum/arbeitnehmer-visum

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2859 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 München
Deutschland
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com

Aczento.com - Firmengründung USA ab EUR 499,--

Wird die L.L.C. als Personengesellschaft eingeordnet, ist der für die L.L.C. ermittelte Gewinn den Gesellschaftern zuzurechnen und in deren persönlicher ESt.-Veranlagung etwa als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) zu erfassen. Die "Gewinnausschüttungen" sind dann lediglich steuerlich irrelevante Entnahmen.
Aus der Einordnung der L.L.C. sind alle steuerlichen Folgerungen zu ziehen. Dabei ist insbesondere zu beachten:

Deutsches Steuerrecht
a) Wird die L.L.C. als Körperschaft eingeordnet, sind die Einkünfte der Gesellschaft zuzurechnen. Ihre inländischen Gesellschafter unterliegen nur mit den Gewinnausschüttungen in Form von Dividenden i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG der deutschen Besteuerung. Ggf. sind § 3 Nr. 40 EStG und § 8b KStG anzuwenden. Die Gewinnausschüttungen unterliegen in den USA dem Quellensteuerabzug, wenn die L.L.C. dort als Körperschaft behandelt wird.

b) Wird die L.L.C. als Personengesellschaft eingeordnet, ist der für die L.L.C. ermittelte Gewinn den Gesellschaftern zuzurechnen und in deren persönlicher ESt.-Veranlagung etwa als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) zu erfassen. Die "Gewinnausschüttungen" sind dann lediglich steuerlich irrelevante Entnahmen.

Abkommensrecht
a) Beziehen im Inland ansässige Gesellschafter Einkünfte von der L.L.C., richtet sich die deutsche Besteuerungsbefugnis nach Art. 23 Abs. 2 DBA. Ist die L.L.C. sowohl aus der Sicht des deutschen als auch des US-Steuerrechts als Körperschaft einzuordnen, beziehen die Gesellschafter Dividenden i. S. der Art. 10 und 23 Abs. 2 DBA. Sie sind unter den Voraussetzungen des Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen; § 8b Abs. 1 und 5 KStG bleibt unberührt.

Liegen die Voraussetzungen des Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA nicht vor und ist auch § 8b Abs. 1 KStG nicht anzuwenden, ist auf die deutsche Steuer, die auf die Dividenden entfällt, eine von den USA erhobene Quellensteuer nach Art. 23 Abs. 2 Buchst. b, aa) DBA anzurechnen. Ist die L.L.C. dagegen als Personengesellschaft zu behandeln, die in den USA über eine Betriebsstätte verfügt, sind die auf die im Inland ansässigen Gesellschafter entfallenden Gewinne, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind, nach Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA von der Bemessungsgrundlage, ggf. unter Progressionsvorbehalt, auszunehmen.

b) Bezieht eine L.L.C. inländische Einkünfte, ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang sie in Deutschland Abkommensvorteile beanspruchen kann. Die Abkommensberechtigung setzt voraus, dass die L.L.C. eine in den USA ansässige Person ist. Dies ist unabhängig von der Wertung nach deutschem Steuerrecht nicht der Fall, wenn die USA sie als Personengesellschaft einordnen. In diesem Fall ist vielmehr auf die Ansässigkeit und die Abkommensberechtigung der Gesellschafter abzustellen (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA). Ebenso kommt es auf die Abkommensberechtigung der Gesellschafter an, wenn die USA die L.L.C. als Körperschaft behandeln, sie aber nach deutschem Steuerrecht als Personengesellschaft einzuordnen ist.

Unterschiedliche Einordnung der L.L.C. in Deutschland und in den USA
Die Einordnung einer L.L.C. für deutsche und US Besteuerungszwecke kann, insbesondere wegen des in den USA bestehenden Wahlrechts, unterschiedlich ausfallen. Die unterschiedliche Einordnung kann auch eine unterschiedliche abkommensrechtliche Qualifikation von Einkünften zur Folge haben. Dabei ist zu beachten, dass jeder Vertragsstaat die abkommensrechtliche Einordnung von Einkünften gem. Art. 3 Abs. 2 DBA nach seinem eigenen Recht vornimmt, soweit das Abkommen nichts anderes vorsieht.

a) Wird die L.L.C. in den USA als Körperschaft behandelt, ist sie aber nach deutschem Steuerrecht als Mitunternehmerschaft anzusehen, erzielen die im Inland ansässigen Gesellschafter gewerbliche Gewinne (Unternehmenseinkünfte) i. S. des Art. 7 DBA; sie sind gem. Art. 23 Abs. 2 Buchst. a DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen, soweit sie einer US-Betriebsstätte der L.L.C. zuzurechnen sind. Dagegen besteuern die USA den Gewinn der L.L.C. und erheben im Ausschüttungsfall eine Quellensteuer (Art. 10 Abs. 2 DBA). Eine Anrechnung der Quellensteuer entfällt, da die Ausschüttungen als steuerlich nicht relevante Entnahmen nicht besteuert werden.

b) Behandeln die USA die L.L.C. als Personengesellschaft, gilt sie aber nach deutschem Steuerrecht als Körperschaft, führt dies in den USA zur Besteuerung der Gesellschafter mit ihrem Anteil am Gewinn der L.L.C.. Nach deutschem Steuerrecht werden ebenfalls die Gesellschafter besteuert, jedoch nur mit den Ausschüttungen der L.L.C. (vgl. oben Nr. 1 Buchst. a)). Die Ausschüttungen sind abkommensrechtlich Einkünfte i. S. des Art. 21 Abs. 1 DBA, da die L.L.C. keine in den USA ansässige Gesellschaft ist (Art. 4 Abs. 1, 10 Abs. 1 DBA). Eine US-Quellensteuer fällt nicht an, da nach der US-amerikanischen Wertung die Verteilung des Gewinns kein Steuertatbestand ist.

http://www.aczento.com/usa-firmengruendung/rechtsfolgen

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2858 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

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Mittwoch, 21. Mai 2014

Happy Brain geht online und verschenkt zum Start 25 Gutscheine

Happy Brain ist die Webseite der Diplom-Psychologin Dr. Christa Schlegel. Sie bietet, erstmalig in Deutschland, verschiedenste Tests an, die direkt am heimischen Computer gemacht werden können.

Happy Brain geht online und verschenkt zum Start 25 Gutscheine
Happy Brain - Psychologische Testdiagnostik
Das Angebot von Happy Brain vereint zahlreiche Tests, für die gewöhnlich ein Psychologe aufgesucht werden muss. Das umfangreiche Test-Sortiment ist unter www.happy-brain.net erhältlich und beinhaltet Tests für Kita- und Grundschulkinder, Schüler der Sekundarstufe und Erwachsene.

„Aus meiner langjährigen Praxiserfahrung weiß ich, wie schwierig es für manche Menschen ist, überhaupt einen Psychologen im näheren Umkreis zu finden. Gerade diejenigen, die nicht in einer Großstadt leben, müssen zum Teil weite Anfahrtswege in Kauf nehmen. Hinzu kommen die Kosten für die Testungen, die auch nicht jeder tragen kann. Mein Angebot ist ideal für alle, die in bestimmten Lebenssituationen schnell Klarheit brauchen und weder viel Zeit noch Geld investieren können“, erklärt Dr. Schlegel.

Die Testergebnisse werden ohne Einmischung einer kontrollierenden Instanz erstellt. Alle Personen, die einen Test durchführen, erhalten neutrale und wertfreie Aussagen über die bei ihnen zu prüfenden Fähigkeiten und Eigenschaften. Nur die Getesteten allein erhalten die Testergebnisse und können sie entweder für sich privat verwenden oder als objektive Befunde in Form eines psychologischen Gutachtens bei Behörden, Ämtern, Schulen, Vorstellungsgesprächen präsentieren. Diese Befunde werden anerkannt.

„Mein Test-Angebot lässt sich in die Kategorien Intelligenztests, Konzentrationstests, Persönlichkeitstests, Tests zu speziellen Fragen (wie z.B. Partnerschaftsprobleme, Depressionen etc.), Berufseignungstests und einem Test zu Fragen der Karriereplanung einteilen. Innerhalb dieser Kategorien gibt es Tests zu den unterschiedlichsten Bedürfnissen. Ich biete daher eine kostenlose Telefonberatung an, um mit Interessenten auf Wunsch vorab zu klären, welche Tests sich überhaupt für die aktuellen Fragestellungen eignen“, so Frau Schlegel.

Zum Start von Happy Brain verschenkt Dr. Schlegel 25 Gutscheine. Interessenten geben bei ihrer Bestellung einfach den Gutschein-Code „HappyBrain“ ein und sparen so 25%. Weitere Informationen zu den Tests bietet der YouTube-Kanal unter https://www.youtube.com/channel/UCm2PvwiT5Dgyi0oZ5AwSCTA und natürlich die Webseite www.happy-brain.net.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/dr-christa-schlegel/news/2857 sowie http://www.happy-brain.net.

Über Dr. Christa Schlegel:
Dr. Christa Schlegel ist seit fast vier Jahrzehnten psychotherapeutisch tätig. Sie verfügt über einen großen Erfahrungsschatz, der nicht nur werdenden Nichtrauchern, sondern Menschen mit den unterschiedlichsten Problematiken zugute kommt. Sie ist auf Raucherentwöhnung, Alzheimerprophylaxe und vor allem Testdiagnostik spezialisiert. Weitere Informationen zu ihren Angeboten finden sich unter www.rauchfreischlank.com und www.happy-brain.net.

Pressekontakt:
Dr. Christa Schlegel
Patricia Grüger
Hauptstr. 96
51491 Overath
Deutschland
01633932620
patricia.grueger@purtext.de
http://www.happy-brain.net

Dienstag, 20. Mai 2014

Tipp: Aktuelle Veranstaltungen in Schumachers Biergarten am Stadtparksee

Die einmalige Aussicht auf den Stadtparksee und das Planetarium machen Schumachers Biergarten im Sommer zu einem der nettesten Chill-Out-Locations der Stadt. Und natürlich "Hamburgs schönster Sonnenuntergang"... – einfach herrlich, wenn sich die Abendsonne im See spiegelt...

Chillige angehouste Sounds der Siebziger, Achtziger und Neunziger mit den besten Hits von heute sorgen für gute Laune. Speziell am:
Donnerstag, dem 22. Mai 2014, ab 18 Uhr :
After Work Sunset Chill Out
Jugendlicher Chill-Out-Sound zum Entspannen und Cocktails genießen.
Eintritt frei!
Schumachers Biergarten, Südring 5b, 22303 Hamburg. www.schumachers-biergarten.de

Freitag, dem 23. Mai 2014, ab 20 Uhr
Sunset Club
Dance Classics und "Wunschkonzert" mit Blick auf den wunderschönen Stadtparksee
Eintritt frei!
Schumachers Biergarten, Südring 5b, 22303 Hamburg. www.schumachers-biergarten.de

Samstag, dem 24. Mai 2014, ab 20 Uhr
Saturday Night Fever
Disco- und Dance-House Musik unter dem Motto "Von Abba bis Zappa". Und die Tanzfläche bebt...
Eintritt frei!
Schumachers Biergarten, Südring 5b, 22303 Hamburg. www.schumachers-biergarten.de


Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/mkmedien/news/2856 sowie http://www.mkmedien.de.

Über MK Medien PR- & Eventagentur:
Sie sind herzlich eingeladen, sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Fotos können gern zur Verfügung gestellt werden.

Pressekontakt:
MK Medien PR- & Eventagentur
Markus Krohn
Bramweg 31
22589 Hamburg
Deutschland
(0 40) 87 08 01 60
markus.krohn@mkmedien.de
http://www.mkmedien.de

Firmengründung Hongkong mit Aczento.com ab EUR 799,--

Die Unternehmenssteuer wurde zum Steuerjahr 2008/09 auf 16,5% abgesenkt; dieser Satz gilt zum Steuerjahr 2009/10 fort. Die Steuersätze des Steuerjahres 2012/13 werden durch den am 24.2.2012 zu erlassenden Haushalt festgelegt.
Das Steuerrecht Hong Kongs ist einfach und die Steuern niedrig. Das Steuerjahr beginnt am 1.4. eines Jahres und endet am 31.3. des Folgejahres.

Bei jeder Kapitalgesellschaft ist der Sitz der Geschäftsleitung für die Besteuerung entscheidend. Er ist dort, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden. Arbeiten die Directors einer Hong Kong Gesellschaft also in Deutschland und haben dort zudem eine Zweigniederlassung errichtet, ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es sind dann Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie ein Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftssteuer zu beachten. Für die in Deutschland tätige Hong Kong - Gesellschaft ist zudem das deutsche Umsatzsteuerrecht anwendbar.

Wenn sie aber in Hong Kong eine tatsächliche Betriebstätte, also z.B. ein Büro (das Registered Office reicht nicht aus) hat, kann sie von den dortigen niedrigen Steuern in Höhe von 16,5% profitieren bzw. unterliegt überhaupt keiner Besteuerung, wenn die Gewinne außerhalb erwirtschaftet werden. Der Jahresabschluss ist spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue De-partment) einzureichen.

Die Unternehmenssteuer wurde zum Steuerjahr 2008/09 auf 16,5% abgesenkt; dieser Satz gilt zum Steuerjahr 2009/10 fort. Die Steuersätze des Steuerjahres 2012/13 werden durch den am 24.2.2012 zu erlassenden Haushalt festgelegt.

Die Einkommensteuer ist gestaffelt, der Höchstsatz beträgt ab dem 1.4.2008 17%, der Durchschnittssatz 15%: Im Bereich der Einkommensteuer wurde für das Steuerjahr 2008/09 ein Steuererlass von 100% mit einer Kappungsgrenze von 8.000 HK$ pro Person angeordnet.

Die Steuern sind in Hong Kong sehr übersichtlich in drei Hauptsteuerarten gestaffelt: die Lohn-und/oder Einkommenssteuer (salaries tax), die Gewinnsteuer (profit tax) und die Grundsteuer (property tax).

Steuerpflichtig im Rahmen der Einkommenssteuer sind Einkünfte und Pensionen natürlicher Personen aus nicht selbständiger Arbeit, die in Hong Kong erzielt werden. Der Höchstsatz beträgt 15%. Es existieren allerdings Freibeträge. Für Ledige betragen sie HK$ 108.000 und für Ehepaare HK$ 216.000. Durch die Gewährung von Freibeträgen gilt der Maximalsatz von 15 Prozent beispielsweise bei Verheirateten mit zwei Kindern erst bei einem Einkommen ab HK$ 2.871.000 (ca. US$ 371.000). Normalerweise werden doppelt verdienende Ehepaare getrennt besteuert. Sie können sich jedoch auf Antrag gemeinsam besteuern lassen.

Personen, die außerhalb Hong Kong tätig sind, wird bei Doppelbesteuerung ein Nachlass gewährt. Hypothekenzinsen können bis zu HK$ 100.000 pro Jahr und pro Eigentum für fünf Jahre in Anrechnung gebracht werden. Damit ist Hong Kong sehr attraktiv für Ausländer, da auch nach der Steuer im Allgemeinen viel Gehalt übrig bleibt.

Die Gewinnsteuer, profit tax genannt, ist eine Art Kapitalertrags- und Unternehmenssteuer auf Gewinne jeglicher Art. Dieser Steuer unterliegen natürliche Personen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die Gewinne aus in Hong Kong ausgeübten Gewerbe- und Geschäftstätigkeiten erzielen. Die Steuersätze betragen 15 Prozent für Personen und Personengesellschaften sowie 16 Prozent für Kapitalgesellschaften. Maschinen und andere Investitionen können im Jahr der Anschaffung zu 60% abgeschrieben werden. Danach folgen Abschreibungen mit 10, 20 oder 30 Prozent auf den Restwert. Das ist abhängig davon, welcher Kategorie die Investition zuzurechnen ist.

Neue Maschinen für Produktionszwecke und Computer (Hardware und Software) können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Für neue Industriegebäude beträgt der Abschreibungssatz im Anschaffungsjahr 20 Prozent und anschließend pro Jahr vier Prozent. Gewinne und Verluste können ohne Zeitbegrenzung in die Folgejahre übertragen werden; für Verluste gilt das jedoch nicht beim Verkauf der Gesellschaft.

Die „property tax" ist eine Art Grundsteuer auf Mieteinnahmen jeglicher Art. Sie liegt ebenfalls bei 16 Prozent. Man kann sich allerdings bis zu 20 Prozent der Einnahmen als Kosten anrechnen lassen. Neben diesen drei Steuerarten gibt es auch noch kleinere Steuern wie beispielsweise eine Urkundensteuer (Stamp Duty).

Sprechen Sie uns an – Aczento Group - Ihr Partner in Asien.

http://www.aczento.com/steuern-in-hong-kong/kurzuebersicht-steuerm

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2855 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
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80539 München
Deutschland
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Firmengründung Dubai mit Aczento.com ab EUR 1499,--

Das Grundkapital der Gesellschaft hängt von der gewählten Freien Wirtschaftszone, der Tätigkeit der Gesellschaft und der Anzahl der Partner in der Gesellschaft ab. Das Grundkapital zum Bespiel startet ab 14000 USD, Handels-, Holding- und Beratungsgesellschaften oder die wirklich funktionierenden Universitäten oder große Produktionsgesellschaften bis zu USD 300.000 und höher. Dabei gibt es nach der Beendigung der Registrierung keine Beschränkungen für die Benutzung des eingezahlten Grundkapitals der Gesellschaften.
Onshore-Gesellschaften in den Freien Wirtschaftszonen der VAE

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es über 30 Freie Wirtschaftszonen, in denen die Registrierung der Onshore-Gesellschaften praktisch für jede Tätigkeitsart möglich ist. Dabei hat jede von Freien Wirtschaftszonen ihre Spezifik, zum Beispiel, in Dubai Media City werden hauptsächlich die Gesellschaften registriert, die sich im Bereich Media beschäftigen, während in Dubai Maritime City hauptsächlich die Gesellschaften registriert werden, die mit dem Schiffgeschäft verbunden sind.

Freie Wirtschaftszonen von Dubai und der VAE wurden für die Heranziehung der ausländischen Investoren ins Land und für die Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen der VAE mit anderen Ländern gebildet.

Dank der stabilen Rechtsgrundlagen, der entwickelten Infrastruktur, der günstigen geographischen Lage der Emirate und dem Fehlen der Steuern auf die meisten Tätigkeitsarten, haben Freie Wirtschaftszonen schnelle Entwicklung erhalten, und heutzutage sind in den Freien Wirtschaftszonen von Dubai und von anderen Emiraten der VAE tausender Gesellschaften der verschiedenster Zielrichtung registriert, arbeiten erfolgreich und sind von Investoren praktisch aus allen Ländern der Welt vertreten.

Dank der aktiven Entwicklung des Geschäftes in den Freien Wirtschaftszonen der VAE, die durch separat ausgearbeitete Rechtsgrundlagen für Freie Wirtschaftszonen, entwickelte Infrastruktur, billige Arbeitskraft und das Fehlen der Steuern verursacht ist, hat Dubai praktisch aufgehört vom Erdölsektor anhängig zu sein. Dieselbe Strategie setzen auch andere Emirate aktiv in die Tat, einschließlich des reichsten nach den Erdöl- und Gasvorräten in den VAE Emirat Abu Dhabi.

Die Gesellschaften, die in den Freien Wirtschaftszonen der VAE registriert sind, unterliegen nicht der Besteuerung, es gibt kein MwSt, keine Abgaben, die mit der Auszahlung des Arbeitslohnes verbunden sind. Eine Ausnahme machen nur einige Tätigkeitsarten, zum Beispiel, Unternehmen des Erdölsektors und Tourismus. Dabei fallen die Vereinigten Arabischen Emirate tatsächlich als steuerloses Land, unter die Kategorie des «steuerlichen Paradieses» und waren nie in den schwarzen Listen der Offshore- Gerichtsbarkeiten.

Die Hauptvorteile der Freien Wirtschaftszonen in den VAE:

100%er Besitz der Gesellschaften von den Ausländern.
Keine Steuern auf Import und Export der Waren und Dienstleistungen.
Keine MwSt.
Das Fehlen von irgendwelcher Beschränkungen in der Repatriierung des Kapitals und Gewinns.
Keine Einkommenssteuer.
Billige Energiequellen.
Stabile Rechtsgrundlagen.
Stabile politische und wirtschaftliche Situation.
Es gibt keine Beschränkungen in der Inländerschaft und Staatsbürgerschaft der Aktionäre und Direktoren. Die Aktionäre können sowohl natürliche, als auch juristische Personen sein.

Außerdem ermöglicht das Vorhandensein der Gesellschaft in der Freien Wirtschaftszone das Aufenthaltsvisum in die VAE zu erhalten.

Die Vereinigten Arabischen Emirate, als steuerlose Gerichtsbarkeit, haben ein breites Netzwerk der Doppelbesteuerungs-Verträge – im Betrag von mehr als 50 Ländern der Welt abgeschlossen, was unbestreitbare Vorteile den Gesellschaften gibt, die in den VAE registriert sind.

Die Einzigartigkeit der Onshore-Gesellschaften, die in den Freien Wirtschaftszonen der VAE registriert sind, ist das Fehlen der Steuern dabei, dass die Gesellschaft das wirklich arbeitende Büro haben und wirklich vom Territorium der VAE verwaltet werden kann.

Klassische Offshore-Gesellschaften können vom Territorium nicht verwaltet werden, auf dem sie registriert sind (sonst entsteht in der Regel, die Besteuerung auf dem Territorium des Eintragungslandes). Aus diesem Grund kann oft zur klassischen Offshore-Gesellschaften der Grundsatz der Bestimmung der Inländerschaft nicht nach dem Merkmal des Eintragungslandes, sondern nach dem Merkmal des Landes verwendet werden, woher die wirkliche Verwaltung durchgeführt wird, was bedeutende steuerliche Risiken in den gegenseitigen Beziehungen mit den Steuerbehörden verschiedener Länder zur Folge hat. Im Fall der Gesellschaft in den VAE, fehlen solche Risiken, denn die Gesellschaft kann bei richtiger Organisierung der Geschäftsvorgänge ihre Inländerschaft in den VAE ohne irgendwelche steuerliche Folgen auf dem Territorium der VAE aus dem Grund des Fehlens der Besteuerung in diesem Land beweisen.

Die Frage der wirklichen Inländerschaft der Gesellschaft wird in der letzten Zeit besonders scharf. Die Geschäftsbeziehungen mit den Offshore-Gesellschaften werden sehr kompliziert, und häufig auch nicht möglich, und die Situation wird auch weiter mit jedem Jahr komplizierter. Die Gesellschaften von Emiraten lösen effektiv dieses Problem.

Die Gesellschaften in den Freien Wirtschaftszonen der VAE sind teurer, als in den klassischen Off-shore Gebieten, aber das Fehlen der Steuern, die Stabilität und die Akzeptierung von anderen Ländern dieser Gerichtsbarkeit, effektive Bankbetreuung und das Vorhandensein der Doppelbesteuerungs-Verträge überwiegen bedeutsam den Wertunterschied.

Im Grunde ist die Onshore-Gesellschaft, die in den Freien Wirtschaftszonen der Vereinigten Arabischen Emirate registriert ist, keine Off-shore, sondern vollwertige ansässige Gesellschaft, und es gibt keine Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf die Erdölindustrie und den Tourismus). Dabei im Gegensatz zur den klassischen Off-shore Gebieten, wo jegliche finanzielle Geldflüsse das erhöhte Interesse der Aufsichtsbehörden der Banken herbeiruft, trifft das hier nicht zu.

In Ergänzung zum oben angeführten:

Die Anwesenheit in den VAE kann neue Möglichkeiten in der Arbeit mit den Märkten der Region öffnen.
Die Möglichkeiten der Übertragung eines Teils der Produktionskette in die Freien Wirtschaftszonen mit dem Fehlen der Steuern und der billigen Arbeitskraft.
Mächtige logistische Infrastruktur der VAE kann effektiv bei der Arbeit in den internationalen Märkten benutzt werden.
Die Gesellschaften in den FWZ der VAE (den Freien Wirtschaftszonen der Vereinigten Arabischen Emirate) können sowohl als neue, unabhängige Gesellschaften, als auch als Tochtergesellschaften oder Vertretungen der ausländischen und lokalen Gesellschaften registriert werden.

Das Grundkapital der Gesellschaft hängt von der gewählten Freien Wirtschaftszone, der Tätigkeit der Gesellschaft und der Anzahl der Partner in der Gesellschaft ab. Das Grundkapital zum Bespiel startet ab 14000 USD, Handels-, Holding- und Beratungsgesellschaften oder die wirklich funktionierenden Universitäten oder große Produktionsgesellschaften bis zur USD 300.000 und höher. Dabei gibt es nach der Beendigung der Registrierung keine Beschränkungen für die Benutzung des eingezahlten Grundkapitals der Gesellschaften.

Die Gesellschaften, die als Onshore in Freien Wirtschaftszonen der VAE registriert sind, sind ansässig und sollen die Lizenz auf die gewählte Tätigkeitsart erhalten. Die Anforderungen für den Erhalt der Lizenz sind sowohl formal, wie, zum Beispiel, für Handels- oder Holdinggesellschaften, als auch genug detaliert, wie, zum Beispiel, für die Eröffnung des vollwertig funktionierenden kommerziellen Krankenhauses oder der Universität. Im Rahmen der Registrierung der Gesellschaften leistet unsere Gesellschaft die hochwertige Unterstützung und die Vorbereitung der Dokumente für den Erhalt der notwendigen Gesellschaft Lizenzen.

Hauptarten der Lizenzen

Kommerzielle Handelslizenz ist für die Führung der Handelstätigkeit.
Servicelizenz ist für die Erbringung verschiedener Dienstleistungen, zum Beispiel, der Beratung.
Produktionslizenz ist für die Führung der Produktionstätigkeit.
Für die Registrierung solcher Gesellschaft sind folgende Dokumente nötig, im Fall wenn der Gründer die natürliche Person ist:

Die Pässe der Gründer und Direktoren.
Der Empfehlungsbrief der Bank.
Die Bestätigung des Wohnortes (Rechnung über die Bezahlung der kommunalen Dienstleistungen, der Auszug aus der Bank mit der Adresse usw.).
Die Information über die Ausbildung und Erfahrung. Der Umfang der notwendigen Dokumente hängt von der Art der geplanten Tätigkeit ab.
Im Fall, wenn der Gründer der Gesellschaft die juristische Person ist, sind folgende Dokumente notwendig:

Der Satz der Gründungsunterlagen der Gründergesellschaft.
Der Beschluss der Direktoren der Gründergesellschaft über die Gründung der Tochtergesellschaft.
Die Dokumente der Gründergesellschaft sollen in der Botschaft der VAE im Eintragungsland, danach – im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der VAE legitimiert werden.

Die Gesellschaften, die als Niederlassungen der ausländischen Gesellschaften registriert werden, haben das Recht auf vollwertiges Funktionieren auf dem Territorium der VAE. Die Einzahlung des Grundkapitals ist nicht erforderlich.

Für die Registrierung der Niederlassung der ausländischen Gesellschaft ist das Dokumentenpaket der Hauptgesellschaft notwendig, das im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Eintragungslandes der Muttergesellschaft, in der Botschaft der VAE im Eintragungsland, danach im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der VAE legitimiert ist.

Unsere Berater helfen Ihnen die Rechtsform der Gesellschaft zu wählen, die Ihnen am besten für die Ziele passt, die Sie gestellt haben, alle Dokumente vorzubereiten und zu beglaubigen, die für ihre Registrierung und Arbeit notwendig sind.

http://www.aczento.com/die-gruendung/onshore-in-den-vae

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2854 sowie http://www.aczento.com.

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Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

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Montag, 19. Mai 2014

Firma in Kanada gründen mit Aczento Inc ab EUR 799,-- - Optimal für Auswanderer

Vertragshändler üben oft eine ähnliche wirtschaftliche Funktion wie Handelsvertreter, nämlich die Förderung von Absatz und Vermarktung der Waren und Dienstleistungen des Geschäftsherrn, aus.
Der Vertragsinhalt eines agency agreement unterscheidet sich jedoch in gewisser Hinsicht von dem mit einem Vertragshändler abzuschließenden Vertrag. Der Stellvertreter übernimmt im Namen des Geschäftsherrn den Absatz und erhält als Gegenleistung eine Provision. Demgegenüber sehen kanadische Vertragshändlerverträge in der Regel vor, dass die Produkte vom Geschäftsherrn erworben und an die eigenen Kunden des Vertragshändlers weiterverkauft werden. Diese Verträge enthalten auch oftmals Elemente, welche dem Geschäftsherrn einen gewissen Einfluss auf das Geschäft seiner Mittelsmänner gewähren, um den Absatz der Waren oder Dienstleistungen zu regulieren oder den goodwill des Geschäftsherrn, die Produktintegrität, die Verkaufs- und Vertriebsmethoden, sowie den Markenschutz zu gewährleisten.

Sprechen Sie uns an – Aczento Group - Ihr Partner in Kanada.

http://www.aczento.com/die-gruendung-in-canada/handelsvertreter

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2853 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
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Deutschland
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