Freitag, 20. Februar 2015

Firmengründung in Dubai mit Akzento Group

Wann ist eine Firmengründung Dubai/VAE nicht geeignet und welche Alternativen gibt es?
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Free Trade Zone Companies, Offshore Companies in den Freihandelszonen VAE), sowie Niederlassungen von ausländischen Unternehmen, einschließlich aller Dienstleistungen. Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch die steuerliche Beratung im Kontext von verbundenen Unternehmen und Gestaltungen mittels Zwischenholding.

Vorteile einer Firmengründung in den VAE (Dubai, Abu Dhabi, Freihandelszonen)

Der entscheidende Vorteil ist steuerlicher Natur: Gesellschaften die in den VAE eine steuerliche Betriebsstätte belegen haben, werden nicht besteuert (keine Körperschaftssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden ins Ausland). Bei verbundenden Unternehmen können sich darüber hinaus Vorteile im Kontext eines bestehenden DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) ergeben. Zu prüfen sind ggf. nachteilige Wirkungen im Rahmen der Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung der Länder, also in Deutschland im Rahmen des §8 AStG (Außensteuergesetz)

Wann ist eine Firmengründung Dubai/VAE nicht geeignet und welche Alternativen gibt es?

Zu dieser Problematik finden Sie Ausführungen auf dieser Webseite.

Firmengründung Dubai /VAE: Freihandelszonen (z.B. RAK, Sharjah, Jebel Ali)

Gesellschaften in den VAE Freihandelszonen dürfen zu 100% im ausländischen Besitz sein. Sie dürfen Geschäfte innerhalb der Freihandelszone oder außerhalb den VAE tätigen, innerhalb der VAE nur über Handelsvertreter. Unsere Kanzlei bietet alle notwendigen Dienstleistungen an:

Gründung der Gesellschaft (Free Trade Zone Company) und Lizenz Bürolösungen (ein reines virtuell Office ist in den VAE nicht erlaubt, einige Freihandelszonen wie z.B. RAK bieten aber günstige Bürolösungen an)
Visa-Paket für Geschäftsführer und/oder Mitarbeiter
Kontoeröffnung in den VAE

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3218 sowie http://www.aczento.com.

Über Akzento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
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Kanada Business Visum - MyCompanyGuides.com

Selbstständig tätige Personen, die auf Grund ihrer mindestens zweijährigen Erfahrung dazu geeignet sind, einen bedeutenden Beitrag zum kulturellen oder sportlichen Leben in Kanada zu leisten, können ebenfalls einen Antrag auf Immigration stellen
Das Business Immigration Programm hat zum Ziel, erfahrene Geschäftsleute, die die kanadische Wirtschaft fördern können, anzuziehen. Dabei wird eine Unterteilung in die drei folgenden Kategorien vorgenommen. Bitte beachten Sie aber, das für Québec eigene Bestimmungen gelten.

Investoren-Visa für Kanada

Voraussetzung für den Status des Investors ist, dass der Antragsteller mindestens 400.000 CAD in die kanadische Wirtschaft investieren möchte, über langjährige Berufserfahrung sowie über Eigenkapital von mindestens 800.000 CAD verfügt. Der zu investierende Betrag wird vom CIC angelegt – der Investor erhält diese Summe nach gut fünf Jahren ohne Zinsen zurück.

Erforderlich ist auch hier, dass Sie sich einem Punktetest unterziehen – allerdings liegt der pass mark wesentlich niedriger (zur Zeit bei 35 Punkten). Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind, finanziell für sich sowie ggf. für Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Kanada zu sorgen. Zu dem ist es erforderlich, dass Sie (und ggf. Ihre Familienangehörigen) sich einer medical examination sowie einem criminal and security check unterziehen.

Auch bei der Beantragung einer Business Class Immigration ist es möglich, zwischen dem vereinfachten und dem regulären Verfahren zu wählen. Der Ablauf beider Verfahren ist ähnlich dem einer Skilled Worker Class Immigration. Umfassende Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie im application kit, welches Sie auf den Webseiten des CIC in der Rubrik „Immigrating to Canada, Investors, How to apply, Simplified Process bzw. regular process“ herunterladen können.

Visa für Unternehmensgründer

Das Entrepreneur Program versucht, erfahrene Geschäftsleute, die in Kanada ein eigenes Unternehmen besitzen und aktiv managen möchten, anzuziehen, um so die kanadische Wirtschaft zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen. Um den Status eines permanent resident auf diesem Wege zu erlangen, muss der Unternehmer folgende Bedingungen erfüllen:

Business Experience: Der Antragsteller sollte mindestens für die Dauer von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung ein Unternehmen geleitet sowie die Kontrolle über einen bestimmten Prozentsatz des Firmenkapitals innegehabt haben. Der Prozentsatz ist wiederum davon abhängig, um welche Rechtsform es sich bei der Firma handelt. Nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen geeignet - es muss sich um ein qualifying business handeln. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Webseiten des CIC in der Rubrik „Immigrating to Canada, Entrepreneurs, Who can apply, Definitions“. Darüber hinaus sollten Sie natürlich bereit sein, die kanadischen Bestimmungen für Unternehmer zu respektieren.
Net Worth requirements: Ihr Vermögen muss Ihre Verbindlichkeiten um mindestens 300.000 CAD übersteigen (ggf. sind Vermögen und Verbindlichkeiten des Ehepartners oder Lebensgefährten zu berücksichtigen).
Selection Criteria: Im Punktetest müssen Sie mindestens 35 Punkte (in fünf Kategorien) erreichen.
Medical, security and other requirements: Auch bei der Beantragung dieses Visums ist es erforderlich, dass Sie (und ggf. Ihre Familienangehörigen) sich einer medical examination sowie einem criminal and security check unterziehen.
Umfassende Informationen zum Entrepreneur Programm erhalten Sie auf den Webseiten des CIC , Rubrik „Immigrating to Canada, entrepreneurs“.

Visa für Selbständige in Kanada

Selbstständig tätige Personen, die auf Grund ihrer mindestens zweijährigen Erfahrung dazu geeignet sind, einen bedeutenden Beitrag zum kulturellen oder sportlichen Leben in Kanada zu leisten, können ebenfalls einen Antrag auf Immigration stellen. Zum berechtigten Personenkreis gehören beispielsweise Autoren und Schriftsteller, Journalisten, Kuratoren, Übersetzer, Sänger, Schauspieler, Tänzer, Produzenten, Komponisten, Fotografen, Sportler und Schiedsrichter.

Eine vollständige Übersicht finden Sie auf den Seiten des CIC in der Rubrik „Immigrating to Canada, self-employed persons, Who can apply, Qualifying activities for self-employed persons“.

Gleiches gilt für Selbstständige, die bereits für mindestens eine Zeit von zwei Jahren eine Farm bewirtschaftet haben und die Absicht und die notwendigen finanziellen Mittel vorweisen können, eine Farm in Kanada zu kaufen und zu verwalten.

Wenn Sie sich für diese Form der Immigration interessieren ist es erforderlich, sich einem Punktetest zu unterziehen. Auch hier liegt der pass mark zur Zeit bei 35 von maximal 100 möglichen Punkten. Des Weiteren müssen Sie (und ggf. Ihre Familienangehörigen) sich einer medical examination sowie einem criminal and security check unterziehen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des CIC , Rubrik „Immigrating to Canada, self-employed persons“. Die Kosten für die Business Class Immigration betragen zur Zeit 1.050 CAD für den Antragsteller und 550 CAD pro Familienmitglied, welches das 22. Lebensjahr vollendet hat (für Kinder bis zum 21. Lebensjahr: 150 CAD).

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/mycompanyguides/news/3226 sowie http://www.mycompanyguides.com.

Über My Company Guides:
My Company Guides is an internationally operating service provider in the area of business consulting, specifically with regard to establishing companies in the USA, Canada, Hong Kong, Singapore and Thailand. Backing My Company Guides is an association of lawyers, notaries public, tax advisers and business consultants who will provide you with comprehensive advice and support before, during and after you establish your corporation. This association of expert professionals guarantees that you will be able to take full advantage of the many benefits that a Company offers.

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Thailand - Die zehn besten Grenzorte für Border Runs

Seit 2006 wurde dieser Praxis in Thailand praktisch ein Riegel vorgeschoben. Die jetzige Bestimmung besagt, falls die erste Einreise als Tourist mit einem “Visa on Arrival” erfolgt, ist gererell nur noch ein Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich
In früheren Jahren gab es Ausländer, die sich so über Jahre in Thailand aufhielten, ohne jemals eine über das “Visa on Arrival” hinausgehende Aufenthaltserlaubnis beantragt zu haben. Dem haben die thailändischen Behörden einen Riegel vorgeschoben. Die erlaubte Aufenthaltsdauer bei der Einreise auf dem Landweg wurde auf 15 Tage verkürzt und solche Visa oder Border Runs, zumindest auf dem Landweg, können nicht beliebig oft wiederholt werden.

Seit 2006 wurde dieser Praxis in Thailand praktisch ein Riegel vorgeschoben. Die jetzige Bestimmung besagt, falls die erste Einreise als Tourist mit einem “Visa on Arrival” erfolgt, ist gererell nur noch ein Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen möglich.

Verlangt wird bei jeder Einreise, ganz gleich ob mit vorher beantragtem Visum oder nicht, dass der Besucher eine Immigration Card (TM 6), auch “Arrival Card” genannt, mit seinen persönlichen Daten versieht und zusammen mit seinem Reisepass dem Beamten am Immigration-Schalter übergibt. Der eine Teil der Karte (Arrival Card) verbleibt bei der Immigration, der andere Teil, auch “Departure Card” genannt, wird in den abgestempelten Reisepass geheftet.

Ganz wichtig: Wer ohne Probleme wieder aus Thailand ausreisen will, sollte den eingehefteten Teil der Karte unter keinen Umständen aus seinem Reisepass entfernen. Erst bei der Ausreise entnimmt der Beamte an der Immigration die “Departure Card” und behält sie ein.

Die Formulare werden üblicherweise bereits während des Fluges nach Thailand ausgehändigt, damit die Passagiere genügend Zeit haben, die Doppelkarte auszufüllen. Außerdem gibt es am Suvarnabhumi Airport direkt vor der Immigration zahlreiche Stehpulte, an denen diese Karten ausliegen.

Fazit: Wer lediglich als Tourist nach Thailand reist und sich dort nicht länger als 30 Tage aufhalten will, für den ist das “Visa on Arrival”, das es bei der Einreise kostenlos gibt und zum Aufenthalt von maximal 30 Tagen berechtigt, die beste Wahl. Ein Touristen Visum muss vor der Einreise nicht beantragt werden.

http://thailand.mycompanyguides.com/visa

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E1 Handelsvisum USA

Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, welche substantiellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US-Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.
Die E-1 Treaty Trader Kategorie geht zurück auf den Zeitraum, als noch keine Zusammenschlüsse wie die Europäische Union oder NAFTA existierten und Länder bilaterale Verträge abschlossen, um ihren Bürgern länderübergreifenden Handel zu ermöglichen.

Selbstverständlich haben sich die Voraussetzungen zur Kategorie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert.

Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, welche substantiellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US-Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.

HINWEIS: Da das E-Visum ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vorsieht, sollte diese Option immer geprüft werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa ergeben sich gerade bei erhöhtem Entsendungsbedarf von Unternehmen bereits kurzfristig deutliche Kosten- und Zeitersparnisse.

http://www.akzento-group.com/immigration/usa

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3224 sowie http://www.akzento-group.com.

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Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Firmengründung in Thailand - Einkommensteuer

Das ein Steuersystem nicht zwangsläufig unübersichtlich und kompliziert sein muss, zeigt ein Blick auf das thailändische Steuersystem.
Das ein Steuersystem nicht zwangsläufig unübersichtlich und kompliziert sein muss, zeigt ein Blick auf das thailändische Steuersystem.

In Thailand gibt es 6 Progressionsstufen.

Einkommen bis 150,000 THB sind steuerfrei. Ab einem Netto Einkommen von 150,001 – 500,000 THB muss ein Steuersatz von 10% abgeführt werden, zwischen 500,001 – 1,000,000 THB werden 20% fällig, von 1,000,001 – 4,000,000 THB sind 30% Steuern und ab einem Einkommen von mehr als 4,000,001 THB wird der Spitzensteuersatz von 37% erhoben.

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich ebenfalls relativ leicht ermitteln.

Das monatliche Gehalt, Überstunden, Zulagen und eventuelle Zahlungen für die Altersversorgung wird mit 12 multipliziert.

Von diesem Betrag werden dann zunächst 40% jedoch nicht mehr als 60,000 THB abgezogen. Von dem dann noch verbleibenden Betrag wird ein persönlicher Freibetrag von 30,000 THB abgezogen, weitere abziehbare Freibeträge sind dann nochmals 30,000 THB für den Ehepartner, für eventuell vorhandene Kinder, die sich nicht in der Ausbildung befinden können nochmals 15,000 THB abgezogen werden, für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden erhöht sich dieser Betrag um einen Ausbildungsfreibetrag von 2,000 THB, also auf 17,000 THB.

Weiterhin wird die Pflege der Eltern oder der Schwiegereltern mit jeweils einem abzuziehenden Freibetrag von 30,000 THB berücksichtigt.

Darlehenszinsen können sich bis maximal 50,000 THB einkommens mindernd auswirken, Versicherungen können bis 10,000 THB in Abzug gebracht werden und Leistungen für die Sozialversicherung mit ebenfalls bis zu 10,000 THB.

Zahlungen in den Provident Fund, also in eine private Altersvorsorge, können bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 THB berücksichtigt und in Abzug gebracht werden.

Spenden können ebenfalls in Abzug gebracht werden, jedoch nur bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens, das nach den obigen Abzügen verbleibt.

Nach Abzug der Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Netto Einkommen, welches dann gemäß den jeweiligen Progressionsstufen zu versteuern ist.

Dass das Einkommenssteuersystem in Thailand relativ einfach ist, verdeutlicht folgendes Beispiel.

Ein verheirateter Arbeitnehmer, Vater eines 3jährigen Kindes mit einem Monatseinkommen von 65,000 THB und einem monatlichen Boni Anspruch von 10,000 THB hätte somit ein jährliches Einkommen von 900,0000 THB. Hiervon wären zunächst 40% abzuziehen, jedoch nicht mehr als 60,000 THB, es verbleiben nach diesem Abzug somit noch 840,000 THB.

Abzüglich des persönlichen Freibetrag, des Freibetrags des Ehepartner und des sich nicht in der Ausbildung befindlichen Kindes in Höhe von gesamt 75,000 THB, verbleibt ein Einkommen von 765,000 THB.

Bringt man Darlehenszinsen, Versicherungen und Zahlungen für die Sozialversicherung mit insgesamt nochmals 45,000 THB in Abzug, dann verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 720,000 THB.

Für den Betrag bis 500,000 THB fällt eine Steuerlast von 10%, also von 35,000 THB an, da die ersten 150,000 THB steuerfrei sind, für die dann noch verbleibenden 220,000 THB sind 20%, mithin 44,000 THB zu zahlen, die Steuerlast würde somit bei einem Jahreseinkommen von 900,000 THB 79,000 THB betragen, also weniger als 8 %.

Die Steuerlast im oben genannten Beispiel ließe sich durch Ausschöpfung aller Freibeträge wie zusätzlicher privater Altersvorsorge etc. relativ leicht weiter reduzieren.

Das thailändische Einkommenssteuersystem ist somit relativ unkompliziert und einfach zu überblicken.

Eine weitere Besonderheit, es gibt die Vordrucke für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung auch in englischer Sprache, jeder Arbeitnehmer hat somit die Möglichkeit, seine Steuererklärung selbst zu erstellen und einzureichen.

http://www.akzento-group.com/steuern/steuern-thailand-firmengruendung-visum

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3223 sowie http://www.akzento-group.com.

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Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Firmengründung in Kanada - Gesellschaftsformen

Zum einen gibt es die Einzelhandelsgeschäfte. Ein solches kann allerdings nur auf Provinzebene durch einen kanadischen Staatsbürger gegründet werden. Rechtlich wird nicht zwischen der Privatperson und dem Unternehmen unterschieden. Der Einzelunternehmer ist somit persönlich haftbar.
Für jeden, der eine Firmengründung im Ausland erwägt, ist eine Frage besonders interessant: Welche Unternehmensformen gibt es?

Zum einen gibt es die Einzelhandelsgeschäfte. Ein solches kann allerdings nur auf Provinzebene durch einen kanadischen Staatsbürger gegründet werden. Rechtlich wird nicht zwischen der Privatperson und dem Unternehmen unterschieden. Der Einzelunternehmer ist somit persönlich haftbar.

Eine andere Unternehmensform in Kanada ist die Partnerschaft. Diese kann ebenfalls nur auf Provinzebene gegründet werden und wird durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Privatpersonen gebildet. Die Partner müssen sich zur Firmengründung einig sein, dass sie ein Unternehmen führen möchten mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Die Partner haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt (General Partnership). Darüber hinaus gibt es noch weitere Formen der Partnerschaft, die jedoch einen schriftlichen Gründungsvertrag sowie in einigen Provinzen die Registrierung bei der zuständigen Behörde erfordern. Eine solche Form ist die begrenzte Partnerschaft. Die Bestimmungen sind hier wie bei der Partnerschaft, allerdings führt nur ein Partner (general partner) das Geschäft. Dieser ist persönlich haftbar; die anderen Partner haften lediglich in Höhe ihrer geleisteten Anteile. Weitere Einzelheiten sind im Limited Partnerships Act der jeweiligen Provinzen geregelt. Eine andere Form ist die so genannte Limited Liability Partnership, also eine Partnerschaft mit begrenzter Haftung. Auch hier sind die Bestimmungen der Provinzen maßgeblich.

Darüber hinaus gibt es in Kanada Corporations, Kapitalgesellschaften. Inhaber und Geschäftsführer haften hier nicht persönlich, sondern mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die Firmengründung einer Corporation kann in unterschiedlichen Formen auf Bundes- oder Provinzebene stattfinden. Rechtliche Grundlage einer Corporation auf Bundesebene ist der Canada Business Corporation Act (CBCA).

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/3222 sowie http://www.akzento-group.com.

Über Akzento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätigt sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

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Was ist eine US LLC ?

Die Gesellschafter unterscheiden sich von einem limited partner bei der limited partnership durch ihre Berechtigung, an der Geschäftsführung teilzunehmen. Wie eine partnership wird die LLC mit dem Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters grundsätzlich automatisch aufgelöst, jedoch kann bei der LLC mittels Beschlusses der Gesellschafter, der Erbe oder Zessionar des Gesellschafters als Nachfolger in die Gesellschafterstellung einrücken.
Die LLC steht als hybride Gesellschaftsform in der Mitte zwischen limited partnership (KG) und (close) Corporation (GmbH bzw. AG). Sie ist eine Personenvereinigung zu Gewinnzwecken mit selbständiger Rechtspersönlichkeit, deren sämtliche Mitglieder nur beschränkt haften. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist begrenzt auf die Differenz zwischen der vereinbarten (Stamm-) Einlage und der tatsächlich erbrachten Einlage. Die Gesellschafter unterscheiden sich von einem limited partner bei der limited partnership durch ihre Berechtigung, an der Geschäftsführung teilzunehmen. Wie eine partnership wird die LLC mit dem Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters grundsätzlich automatisch aufgelöst, jedoch kann bei der LLC mittels Beschlusses der Gesellschafter, der Erbe oder Zessionar des Gesellschafters als Nachfolger in die Gesellschafterstellung einrücken.

Der LLC fehlen insbesondere die corporation-Charakteristika freie Transferierbarkeit der Anteile und Existenz unabhängig vom Bestand ihrer Mitglieder. Verglichen mit dem deutschen Recht enthält sie sowohl Elemente der GmbH als auch der OHG bzw. KG. Neben den beiden zuletzt genannten Kriterien sprechen für die größere Nähe zu OHG bzw. KG eine Anzahl übereinstimmender Details wie z.B. der (dispositive) Grundsatz der Selbstorganschaft, das Prinzip der Einzelvertretungsmacht von Gesetzes wegen, die grundsätzliche Auflösung der Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters mit gesellschaftsvertraglicher Abdingbarkeit oder die überwiegende Unzulässigkeit einer Einmanngesellschaft. Nimmt man die beschränkte Haftung der Gesellschafter hinzu, so ähnelt die LLC - lässt man die Zuweisung der Geschäftsführung außer Betracht – einer Art KG ohne Komplementär, eine Gesellschaftsform, deren Rechtsfolgen für die daran beteiligten natürlichen Personen sich durch die GmbH& Co. KG erzielen lassen. Ganz allgemein überwiegt in den Gesetzesbestimmungen das personale Element.Wie schon die zweite Bezeichnung (statutory partnership association) nahelegt, handelt es sich letztlich nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern um eine Personengesellschaft, die der (limited) partnership etwa näher steht als der corporation. Das US-amerikanische Äquivalent der GmbH bleibt damit die close corporation, wenn auch die deutsche GmbH im Amerikanischen häufig übersetzt wird mit „limited liability Company" (bzw. limited responsibility company“).


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